Landeshundegesetz
Durch die Einführung des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen sollen Gefahren beseitigt werden, die durch gefährliche Hunde und den unsachgemäßen Umgang der Halter mit Hunden entstehen.
Zuständig für die Umsetzung der Bestimmungen des Landeshundegesetzes sind die Ordnungsämter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Dort können Sie Ihren Hund anmelden, Erlaubnisse beantragen oder Beißvorfälle anzeigen.
Bei der Umsetzung der Regelungen des Gesetzes unterstützen die Tierärzte der Kreisverwaltung die Ordnungsämter fachlich durch die Erstellung von Gutachten und die Durchführung von Sachkunde- und Verhaltensprüfungen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Amtstierärztlicher Dienst, |
Frau Funnemann | 02821 85-226 02821 85-230 |
1.779 |
Frau van Husen | 02821 85-7818 02821 85-230 |
1.777 | |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Beeker | 02821 85-720 02821 85-520 |
1.772 |
Verwaltungssachbearbeitung, |
Frau Kleipaß | 02821 85-228 02821 85-230 |
1.772 |