Was gilt im Kreis Kleve?
Update 30.04.2022: Seit dem 29.04.2022 gilt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW.
- Was regelt die Coronaschutzverordnung NRW?
- In welchen Bereichen gilt eine Maskenpflicht?
- Kontaktbeschränkungen
- Nachweis der Immunisierung oder eines Teststatus
- Wo können Schnell- und PCR-Tests durchgeführt werden?
Was regelt die Coronaschutzverordnung NRW?
Ziel der Verordnung ist es, Maßnahmen zu treffen, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet eindämmen.
Durch den fortschreitenden Schutz der Bevölkerung durch das Impfen soll jedoch zeitgleich vor allem geimpften und genesenen Personen wieder eine weitgehend uneingeschränkte Nutzung von gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und sportlichen Angeboten und Einrichtungen ermöglicht werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung trat am 30.06.2022 in Kraft und gilt vorerst bis einschließlich zum 28.07.2022.
- Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenzwerten die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Die AHA-Regeln bleiben für Privatpersonen weiterhin dringend empfohlen.
In welchen Bereichen gilt eine Maskenpflicht?
Unabhängig von Inzidenzwerten besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP-2-Maske) in folgenden Bereichen:
- in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Bahnen und der Schülerbeförderung),
- in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Arztpraxen, ambulante Pflegediente, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen);
- in Obdachlosenunterkünften;
- in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern.
Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Schulpflichtige Kinder bis 13 Jahre können ersatzweise eine Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische Maske aufgrund der Passform nicht geeignet ist.
Das Tragen einer Maske wird weiterhin empfohlen.
Zudem kann auch in anderen Bereichen durch die für das Angebot verantwortlichen Personen die Nutzung einer solchen Maske zur Voraussetzung für die Angebotsnutzung gemacht werden.
Kontaktbeschränkungen
Die Kontaktbeschränkungen sind seit dem 03.04.2022 entfallen.
Nachweis der Immunisierung oder eines Teststatus
Das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz sieht keine Zugangsbeschränkungen mehr vor. Folglich sind auch in Nordrhein-Westfalen die geltenden 3G-, 2G- und 2Gplus-Regelungen zum 3. April 2022 größtenteils aufgehoben worden.
Eine Testpflicht besteht für Beschäftigte und Besuchende sowie Personen, die in folgenden Einrichtungen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden zu Beginn der Behandlung oder Aufnahme:
- Krankenhäuser,
- voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen,
- ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen,
- ambulante Pflegedienste und Unternehmen, die den Einrichtungen nach Nummer 2 vergleichbare Dienstleistungen anbieten, wobei Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch nicht zu den Dienstleistungen, die mit Angeboten in Einrichtungen nach Nummer 2 vergleichbar sind, zählen,
Und für Besuchende und Personen, die in folgenden Einrichtungen behandelt, betreut, gepflegt oder untergebracht werden zu Beginn der Behandlung oder Aufnahme:
- Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern und
- Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen, Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.
Wo können PCR- und Schnelltests durchgeführt werden?
Hier gelangen Sie zur Übersicht der Praxen und Teststellen, die Testungen durchführen.