Weitere Informationen, Finanzhilfen und Entschädigungsansprüche für Unternehmen
Hinweise zum Arbeitsschutz während der Pandemie
Die Verbreitung des Coronavirus gefährdet nicht nur die Gesundheit, sondern sie bereitet auch zunehmend der Wirtschaft Sorgen. Der Arbeitsschutz hat die Aufgabe, Beschäftigte und Unternehmen zu schützen.
Zum 01.10.2022 ist daher die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten.
Hinweise zu weiteren Finanzhilfen
Informationen zu Hilfsangeboten für Unternehmen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW (hier).
Hinweise zum Antrag auf Erstattung von Lohnkosten (Tätigkeitsverbot o. Quarantäne)
Gemäß § 56 Infektionsschutzgesetz erhalten Personen, welchen aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine Quarantäne angeordnet oder ein Tätigkeitsverbot auferlegt wird und die einen Verdienstausfall erleiden, eine Entschädigung.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) ist für die Entschädigung der Unternehmen im Kreis Kleve zuständig. Weitere Informationen finden sie hier.
Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter erhält durch das Gesundheitsamt bzw. das zuständige Ordnungsamt des Wohnortes eine Bescheinigung über den Zeitraum der Quarantäne bzw. des Tätigkeitsverbotes. Diese Bescheinigung kann beim LVR einreicht werden.