Energiemangellage - Anlaufstellen bei einem Blackout
Anlaufstellen im Falle eines Notfalls in den einzelnen Städten und Gemeinden
Die genannten Anlaufstellen sind keine dauerhaften Einrichtungen. Sie werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Falle eines Notfalls besetzt.
Eine digitale Karte mit allen verzeichneten Anlaufstellen finden Sie hier.

 | Leuchttürme Leuchttürme in den Städten und Gemeinden sind mit Notstrom versorgt. Sie dienen als zentrale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger in Not oder mit Informationsbedarf. Zudem gibt es dort Informationen für die Bevölkerung. Darüber hinaus fungieren sie als Verbindungsstellen zwischen den hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern und den Einsatzstäben der Kommunen und des Kreises Kleve. Sie übernehmen auch die Funktion von Notrufstellen. Eine Übersicht finden Sie hier. |
 | Notfall-Infopunkt In der Rangfolge unterhalb der Leuchttürme sind so genannte "Notfall-Infopunkte" in der Fläche eingerichtet. An Notfall-Infopunkten können sich die Bürgerinnen und Bürger informieren. Die personelle Besetzung und die Ausstattung sind jedoch nicht so umfangreich wie in den Leuchttürmen. Zum Teil erfolgt die Information auch ausschließlich über den Aushang in Bekanntmachungskästen o.ä.. Kommunen, die Leuchttürme in allen Ortschaften ausweisen, verzichten zum Teil auf die Bennenung weiter Notfall-Infopunkte. Teilweise können an den Notfall-Infopunkten auch Notrufe abgesetzt werden. An Bekanntmachungskästen ist dies nicht möglich. Eine Übersicht finden Sie hier. |
 | Notrufstellen Im Falle eines Stromausfalls sind die Feuerwehrgerätehäuser in allen Ortschaften der Städte und Gemeinden als Notrufstellen besetzt. Dorthin kann sich die Bevölkerung wenden, um auch beim Ausfall der üblichen Kommunikationswege Notrufe an die Kreisleitstelle (Telefon 112) abzusetzen. Eine Übersicht finden Sie hier. |
Der Kreis Kleve übernimmt eine koordinierende Rolle bei der Einrichtung der genannten Anlaufstellen (Leuchttürme, Notfall-Infopunkte sowie Notruf-Stellen). Die konkrete Benennung und der Leistungsumfang liegen in Händen der Städte und Gemeinden.
Skizze: Infrastruktur im Notfall

[BVS = Bevölkerungsschutz]
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