Monatsbericht SGB II Oktober 2019
Bericht in Kürze
Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Oktober 2019 gefallen auf nunmehr
7.961 Bedarfsgemeinschaften (-185). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um
807 höher, nämlich bei 8.768.
In den aktuell 7.961 Bedarfsgemeinschaften leben 14.650 Menschen, davon 10.666 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und 3.984 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren
Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,7 %.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,6 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt
der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,2 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei
7,4 %, in Viersen bei 6,2 % und in Borken bei 4,2 %.
Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Juni 2019 wurden insgesamt 206 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die
Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-37).
Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat
ebenfalls zurückentwickelt (-6).
Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Juni 2019 liegt diese
Quote kreisweit bei 24,7 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 19,7 % in Kleve bis 33,6 % in Issum.
Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im September 2019 ein Gesamtbetrag in
Höhe von rund 9,09 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,15 Mio. € für die Kosten
der Unterkunft.
Im September wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 402,50 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt.
Die Kostenspanne reicht von 348,98 € je BG in Straelen bis 423,33 € je BG in Issum.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je
Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 400,00 € und im
Landesvergleich bei 415,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 360,00 €
ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 386,00 €, in Borken bei 368,00 € und in
Viersen bei 388,00 €.