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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik April 2020

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im April 2020 gestiegen auf nunmehr 7.830 Bedarfsgemeinschaften (+67). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 808 höher, nämlich bei 8.638. In den aktuell 7.830 Bedarfsgemeinschaften leben 14.286 Menschen, davon 10.480 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.806 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,0 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,7 % und landesweit bei 9,0 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 %, in Viersen bei 5,9 % und in Borken bei 4,1 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Dezember 2019 wurden insgesamt 159 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-44). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-9).

Integrationsquote (Kennzahl K2): Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Dezember 2019 liegt diese Quote kreisweit bei 24,3 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 17,3 % in Wachtendonk bis 35,9 % in Kerken.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im März 2020 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,31 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,17 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im März wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 418,06 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 350,67 € je BG in Kerken bis 475,12 € je BG in Rheurdt. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 406,00 € und im Landesvergleich bei 420,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 359,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 392,00 €, in Borken bei 373,00 € und in Viersen bei 386,00 €.