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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik August 2021

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im August 2021 gefallen auf nunmehr 7.644 Bedarfsgemeinschaften (-76). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 550 höher, nämlich bei 8.194.

In den aktuell 7.644 Bedarfsgemeinschaften leben 13.649 Menschen, davon 10.167 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.482 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,2 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,2 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,8 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,2 %, in Viersen bei 5,7 % und in Borken bei 4 %.

 

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im April 2021 wurden insgesamt 193 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+60). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls erhöht (+25).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im April 2021 liegt diese Quote kreisweit bei 19,1 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 10 % in Rheurdt bis 33,6 % in Issum.

 

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Juli 2021 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,01 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,44 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Juli wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 409,27 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 362,83 € je BG in Wachtendonk bis 430,30 € je BG in Geldern. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 422,00 € und im Landesvergleich bei 435,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 375,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 399,00 €, in Borken bei 379,00 € und in Viersen bei 395,00 €