Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik Februar 2020

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Februar 2020 gefallen auf nunmehr 7.804 Bedarfsgemeinschaften (-87). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 693 höher, nämlich bei 8.497. In den aktuell 7.804 Bedarfsgemeinschaften leben 14.200 Menschen, davon 10.428 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.772 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,8 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,7 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 %, in Viersen bei 5,9 % und in Borken bei 4,2 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Oktober 2019 wurden insgesamt 248 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-52). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-4).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Oktober 2019 liegt diese Quote kreisweit bei 24,4 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 17,1 % in Wachtendonk bis 37,8 % in Kerken.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Januar 2020 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 7,89 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,98 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Januar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 409,66 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 316,13 € je BG in Kerken bis 433,07 € je BG in Kalkar. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 406,00 € und im Landesvergleich bei 418,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 357,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 384,00 €, in Borken bei 371,00 € und in Viersen bei 382,00 €.