Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik Februar 2021

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Februar 2021 gefallen auf nunmehr 7.716 Bedarfsgemeinschaften (-5). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 88 höher, nämlich bei 7.804. In den aktuell 7.716 Bedarfsgemeinschaften leben 13.966 Menschen, davon 10.320 erwerbsfähigeLeistungsberechtigte und 3.646 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,6 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,2 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,7 % und landesweit bei 9 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,3 %, in Viersen bei 5,9 % und in Borken bei 4 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Oktober 2020 wurden insgesamt 207 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-41). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls zurückentwickelt (-25).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Oktober 2020 liegt diese Quote kreisweit bei 20 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 14,6 % in Rheurdt bis 29,6 % in Issum.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Januar 2021 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 8,3 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,4 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Januar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 418,07 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 320,36 € je BG in Kerken bis 435,37 € je BG in Geldern. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 418,00 € und im Landesvergleich bei 428,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 365,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 392,00 €, in Borken bei 374,00 € und in Viersen bei 385,00 €.