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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGB II-Statistik Mai 2020

Bericht in Kürze

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Mai 2020 gestiegen auf nunmehr 8.094 Bedarfsgemeinschaften (+264). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 464 höher, nämlich bei 8.558. In den aktuell 8.094 Bedarfsgemeinschaften leben 14.778 Menschen, davon 10.850 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.928 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,7 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,3 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6,1 % und in Borken bei 4,2 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Januar 2020 wurden insgesamt 160 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-17). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat
ebenfalls zurückentwickelt (-2).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Januar 2020 liegt diese Quote kreisweit bei 24,4 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 16,5 % in Wachtendonk bis 33,5 % in Kerken.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im April 2020 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,13 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,13 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im April wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 414,00 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 333,74 € je BG in Kerken bis 439,70 € je BG in Kalkar.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 408,00 € und im Landesvergleich bei 422,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 365,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 388,00 €, in Borken bei 367,00 € und in Viersen bei 384,00 €.