Kommunale SGB II Statistik November 2019
Bericht in Kürze
Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im November 2019 gefallen auf nunmehr
7.861 Bedarfsgemeinschaften (-100). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um
779 höher, nämlich bei 8.640.
In den aktuell 7.861 Bedarfsgemeinschaften leben 14.391 Menschen, davon 10.468 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und 3.923 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren
Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,8 %.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,6 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt
der Wert bundesweit bei 6,8 % und landesweit bei 9,1 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei
7,3 %, in Viersen bei 6,1 % und in Borken bei 4,2 %.
Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Juli 2019 wurden insgesamt 218 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die
Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-31).
Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat
hingegen erhöht (+4).
Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Juli 2019 liegt diese
Quote kreisweit bei 24,6 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 17,4 % in Wachtendonk bis 35,6 % in Kerken.
Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Oktober 2019 ein Gesamtbetrag in Höhe
von rund 9,06 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,15 Mio. € für die Kosten der
Unterkunft.
Im Oktober wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 410,62 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt.
Die Kostenspanne reicht von 344,69 € je BG in Straelen bis 431,45 € je BG in Kleve.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je
Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 402,00 € und im
Landesvergleich bei 417,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 358,00 €
ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 383,00 €, in Borken bei 374,00 € und in
Viersen bei 390,00 €.