Kommunale SGB II-Statistik September 2019
Bericht in Kürze
Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im September 2019 gefallen auf nunmehr
8.146 Bedarfsgemeinschaften (-97). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um
781 höher, nämlich bei 8.927.
In den aktuell 8.146 Bedarfsgemeinschaften leben 14.974 Menschen, davon 10.920 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und 4.054 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren
Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 54,0 %.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,7 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt
der Wert bundesweit bei 7,0 % und landesweit bei 9,3 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei
7,5 %, in Viersen bei 6,3 % und in Borken bei 4,3 %.
Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Mai 2019 wurden insgesamt 245 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die
Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-28).
Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat
ebenfalls zurückentwickelt (-2).
Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Mai 2019 liegt diese
Quote kreisweit bei 24,8 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 19,1 % in Wachtendonk bis 35,0 % in Issum.
Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im August 2019 ein Gesamtbetrag in Höhe
von rund 9,06 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,16 Mio. € für die Kosten der
Unterkunft.
Im August wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 400,61 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die
Kostenspanne reicht von 327,07 € je BG in Wachtendonk bis 421,49 € je BG in Kleve.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je
Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 401,00 € und im
Landesvergleich bei 416,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 361,00 €
ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 386,00 €, in Borken bei 369,00 € und in
Viersen bei 391,00 €.