Kommunale SGBII-Statistik Dezember 2016
Bericht in Kürze:
Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher :
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im Dezember 2016 leicht gestiegen auf nunmehr 9.172 Bedarfsgemeinschaften (+3). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 103 höher, nämlich bei 9.275.
In den aktuell 9.172 Bedarfsgemeinschaften leben 16.893 Menschen, davon 12.419 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 4474 Sozialgeldempfänger – in der Regel Kinder.
Mehr als die Hälfte aller Leistungsbezieher im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,8%.
Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 6,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,6 % und landesweit bei 9,6 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,9 %, in Viersen bei 7,1 % und in Borken bei 4,7 %.
Vermittlungserfolge (Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im August 2016 konnten insgesamt 382 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen realisiert werden. Die Anzahl der Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich gestiegen (+94). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls verbessert (+3).
Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im August 2016 liegt diese Quote kreisweit bei 22,6 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 15,9 % in Kleve bis 40,0 % in Issum.
Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im November 2016 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,38 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,66 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.
Im November wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 415,15 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 353,37 € je BG in Uedem bis 448,78 € je BG in Issum.
Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 364,00 € und im Landesvergleich bei 390,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 362,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 357,00 €, in Borken bei 347,00 € und in Viersen bei 383,00 €.