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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Kommunale SGBII-Statistik November 2016

Bericht in Kürze:

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher :

Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im November 2016 mit 9.169 Bedarfsgemeinschaften gleich geblieben. Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 92 höher, nämlich bei 9.261.

In den aktuell  9.169 Bedarfsgemeinschaften leben  16.826 Menschen, davon  12.425 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und  4401 Sozialgeldempfänger – in der Regel Kinder.  

Mehr als die Hälfte aller Leistungsbezieher im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei  54%.

Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 6,5 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 7,6 % und landesweit bei 9,6 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,9 %, in Viersen bei 7,0 % und in Borken bei 4,7 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den 1. Arbeitsmarkt im T-3-Monat):

Im Juli 2016 konnten insgesamt 263 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert werden. Die Anzahl der Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken  (-34). Auch die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat etwas zurückentwickelt (-7).

Integrationsquote (Kennzahl K2):

Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im  Juli 2016 liegt diese Quote kreisweit bei  22,3 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von  15,7 % in Kleve bis 38,5 % in Issum.

Finanzielle Aufwendungen:

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Oktober 2016 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 9,37 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 2,63 Mio. € für die Kosten der Unterkunft.

Im Oktober  wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 403,95 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von  334,12 € je BG in Rheurdt bis 437,72 € je BG in Issum.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 361,00 € und im Landesvergleich bei 390,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 361,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 357,00 €, in Borken bei 351,00 € und in Viersen bei 380,00 €.