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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht SGB II April 2022

Bericht in Kürze

 

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im April 2022 gefallen auf nunmehr 7.063 Bedarfsgemeinschaften (-5). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 843 höher, nämlich bei 7.906. In den aktuell 7.063 Bedarfsgemeinschaften leben 12.714 Menschen, davon 9.444 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.270 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder. Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 53,7 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 4,8 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,3 % und landesweit bei 8,6 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 6,9 %, in Viersen bei 5,4 % und in Borken bei 3,7 %.

 

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im Dezember 2021 wurden insgesamt 176 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+43). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat ebenfalls erhöht (+27).

 

Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im Dezember 2021 liegt diese Quote kreisweit bei 22,4 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 12,9 % in Wachtendonk bis 34 % in Issum.

 

Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im März 2022 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 8,55 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,13 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im März wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 436,85 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 391,47 € je BG in Weeze bis 468,93 € je BG in Geldern. Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 432,00 € und im Landesvergleich bei 445,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 383,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 408,00 €, in Borken bei 386,00 € und in Viersen bei 405,00 €