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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Monatsbericht SGB II März 2023

Bedarfsgemeinschaften / Leistungsbezieher:
Gegenüber dem Vormonat ist die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im März 2023 gestiegen auf nunmehr 7.982 Bedarfsgemeinschaften (+55). Im Vorjahresmonat lag die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften noch um 914 niedriger, nämlich bei 7.068. In den aktuell 7.982 Bedarfsgemeinschaften leben 14.750 Menschen, davon 10.772 erwerbsfähige Leistungsberechtigte und 3.978 Sozialgeldempfänger - in der Regel Kinder.

Mehr als die Hälfte der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Kreis Kleve befindet sich in der mittleren Altersgruppe von 25-49 Jahren. Der Frauenanteil liegt in dieser Altersgruppe bei 55,1 %. Von 100 Einwohnern im Kreis Kleve befinden sich ca. 5,4 im Leistungsbezug. Im überregionalen Vergleich liegt der Wert bundesweit bei 6,9 % und landesweit bei 9,2 %. In den Nachbarkreisen liegt diese Quote in Wesel bei 7,5 %, in Viersen bei 6 % und in Borken bei 4,6 %.

Vermittlungserfolge (Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt im T-3-Monat):
Im November 2022 wurden insgesamt 176 Vermittlungen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung realisiert. Die Anzahl der Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt ist damit gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (+11). Die Anzahl der Vermittlungen in geringfügige Beschäftigungen hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat hingegen zurückentwickelt (-13).

Integrationsquote (Kennzahl K2):
Anhand der amtlichen Kennzahl wird die Leistungsfähigkeit der Jobcenter verglichen. Im November 2022 liegt diese Quote kreisweit bei 21,2 %. Die Spanne der Kennzahlen reicht von 15,1 % in Wachtendonk bis 33,8 % in Kalkar.

Finanzielle Aufwendungen:
Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB II wurde im Februar 2023 ein Gesamtbetrag in Höhe von rund 10,39 Mio. € aufgewendet. Auf den Kreis Kleve entfielen hiervon rund 1,3 Mio. € für die Kosten der Unterkunft. Im Februar wurden für die Kosten der Unterkunft durchschnittlich 447,67 € je Bedarfsgemeinschaft gezahlt. Die Kostenspanne reicht von 365,28 € je BG in Rheurdt bis 502,01 € je BG in Kerken.

Für den überörtlichen Vergleich muss auf die durchschnittliche monatliche Höhe der Zahlungsansprüche je Bedarfsgemeinschaft zurückgegriffen werden. Diese liegt im Bundesvergleich bei 458,00 € und im Landesvergleich bei 465,00 €. Für den Kreis Kleve werden Zahlungsansprüche in Höhe von 399,00 € ausgewiesen. In den Nachbarkreisen liegt der Betrag in Wesel bei 427,00 €, in Borken bei 394,00 € und in Viersen bei 444,00 €.