Schwerbehindertenausweis

Die Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Feststellung einer Behinderung  werden in der Kreisverwaltung Kleve bearbeitet. In diesem  Verfahren nach dem Schwerbehindertenrecht wird auch der Grad der Behinderung festgestellt (GdB). Die Entscheidung stützt sich auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und die Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV).
Wenn eine Behinderung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder Steuerfreibeträge (sogenannte Nachteilsausgleiche).

Menschen mit einer schweren Behinderung im Sinne des SGB IX sind Menschen

  • bei denen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und 
  • die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (Bundesrepublik Deutschland) haben (§ 2 Abs. 2 SGB IX)

     

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist (§ 2 Abs. 1 SGB IX).

Mit der Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) wird keine Aussage zur Berufs-/ oder Erwerbsfähigkeit getroffen. 


Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben nur Menschen mit einem GdB von wenigstens 50.  Wird eine Behinderung anerkannt, aber kein GdB von 50 erreicht, kann eine entsprechende Bescheinigung über den GdB zur Inanspruchnahme von Rechten und Nachteilsausgleichen ausgestellt werden (z.B. für einen Steuerfreibetrag).


Die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises ist kostenfrei.

Der Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat kann nicht verlängert werden. Es wird ein neuer Schwerbehindertenausweis ausgestellt.
Die Beantragung kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Durch die Vertretung von Mitarbeitenden ist es möglich, dass sich die Ansprechpersonen im Antragsverfahren ändern. 
 

Antrag online stellen und weitere Online-Angebote nutzen
 

Im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht stehen in Nordrhein-Westfalen verschiedene Online-Angebote zur Verfügung. Neben der Möglichkeit, den Schwerbehindertenausweis Online zu beantragen, können Sie ebenso den Bearbeitungsstand Ihres Antrags einsehen oder auch ein Passfoto elektronisch übermitteln. Die Online-Angebote sind unter https://www.sgbix-online.nrw.de/sgbix/ erreichbar und können Behördengänge und damit Zeit ersparen.
 

Weitergehende Informationen zum Thema "Ausweis und Behinderung" gibt die "Bezirksregierung Münster". 

 

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00