Erteilung
Sie möchten zum ersten Mal einen Aufenthaltstitel beantragen?
Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde über das unten stehende Kontaktformular.
Soweit die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels vorliegen, wird Ihnen ein Termin zur Abgabe von biometrischen Daten angeboten. Sollte die Erteilung eines Aufenthaltstitels nicht möglich sein, erhalten Sie hierzu eine gesonderte Information.
Verlängerung
Sie möchten Ihren Aufenthaltstitel verlängern?
Sie brauchen zunächst nichts unternehmen, denn vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels werden Sie automatisch von der Ausländerbehörde angeschrieben bzw. Sie erhalten direkt einen Termin für Ihren persönlichen Besuch in der Ausländerbehörde.
Sollten Sie vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis noch keine Nachricht der Ausländerbehörde erhalten haben, können Sie eine Terminanfrage über das unten stehende Kontaktformular stellen.
Abholen
Sie wollen Ihren Aufenthaltstitel abholen?
Sobald der Aufenthaltstitel durch die Bundesdruckerei erstellt wurde und in der Ausländerbehörde zur Abholung bereitliegt, erhalten Sie hierzu unaufgefordert ein Terminschreiben der Ausländerbehörde.
Fiktionsbescheinigung
Sie haben die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragt und benötigen eine Fiktionsbescheinigung (beispielsweise für eine anstehende Auslandsreise innerhalb des Schengen-Gebiets)?
Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde über das unten stehende Kontaktformular.
Adressänderung
Sie sind umgezogen und möchten lediglich die Adresse auf Ihrem Aufenthaltstitel ändern lassen?
Zunächst ist erforderlich, dass Sie sich beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro Ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung ummelden.
Bitte vereinbaren Sie frühestens zwei Wochen nach Ihrer Ummeldung einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde über das unten stehende Kontaktformular.
Auflagenänderung
Sie möchten eine Auflage Ihres Aufenthaltstitels ändern lassen (zum Beispiel Arbeitgeberwechsel bei Arbeitgeberbindung oder Studiengangwechsel etc.)?
Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin für einen Besuch in der Ausländerbehörde über das Kontaktformular.