Bürgerwappen - ein Wappen für alle

modifiziertes Wappenzeichen des Kreises Kleve

Das hoheitliche Wappen des Kreises Kleve ist mit einem gespaltenen Schild zweigeteilt. Es zeigt auf der einen Seite in Rot einen silbernen Herzschild, das Feld überdeckt von einer goldenen, achtstrahligen Lilienhaspel. Auf der anderen Seite ist in Blau ein zweigeschwänzter, rot bewehrten und bezungter goldener Löwe zu sehen. Das heutige Wappen führt damit Elemente der historischen beiden Wappen des Herzogs von Geldern und des Herzogs von Kleve fort.

So sieht das Wappen des Kreises Kleve aus:

Offizielle Wappen sind Hoheitszeichen. Durch ihre Funktion ist die Führung der Wappen auf staatliche Einrichtungen beschränkt. Wappen dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.

 

Für die Nutzung im Alltag bietet der Kreis Kleve daher Verbänden, Vereinen und Einzelpersonen, die ihre Herkunft und ihre Verbundenheit mit dem Kreis Kleve deutlich machen möchten, ein minimalistisches, modifiziertes Wappenzeichen – ein „Wappen für Bürgerinnen und Bürger“ – an.

Eine kommerzielle Nutzung des Wappens für Bürgerinnen und Bürger ist nicht gestattet. Auch darf das Ansehen des Kreises Kleve durch die Nutzung des Wappenzeichens nicht missbraucht werden. Das "Wappen für Bürgerinnen und Bürger" kann in verschiedenen Grafik-Varianten bereitgestellt werden.

Interessierte wenden sich mit Anfragen inklusiver einer Kurzbeschreibung der geplanten Nutzung des Bürgerwappens bitte per E-Mail an das Büro des Landrats, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: pressestelle@kreis-kleve.de.