Die Kulturlandschaft des Kreises Kleve wird durch unterschiedlichste Landschaftsbestandteile geprägt, die unverzichtbare Lebensräume für viele verschiedene Pflanzen und Tiere darstellen und das Landschaftsbild beleben. Die Erhaltung dieser Landschaftsbestandteile wird durch verschiedene Programme finanziell gefördert, z.B.:
Vertragsnaturschutz
Extensivierung von Grünland- und Ackerflächen, Anlage von Blühstreifen, Pflege von Hecken und Streuobstwiesen
Fördermöglichkeiten sind im Rahmen des Vertragsnaturschutzes gegeben, welcher sich an Landwirtinnen und Landwirte und andere Landbewirtschafter richtet, die sich für die Dauer von mindestens fünf Jahren verpflichten, die Flächen gemäß den vereinbarten Bewirtschaftungsgrundsätzen zu bewirtschaften.
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Sie haben bereits am Vertragsnaturschutz teilgenommen oder haben einen laufenden Vertrag?
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an claudia.pelzer@kreis-kleve.de
Vermerken Sie bitte:
- Ihre Unternehmer-Nr.
- FLIK, FLEK, Schlag, Teilschlag
- Paket
- Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen.
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Sie interessieren sich für die möglichen Förderungen?
Dann finden Sie hier weitere Informationen.
Konkrete Fragen richten Sie bitte per E-Mail an claudia.pelzer@kreis-kleve.de
Vermerken Sie bitte:
- Lage der Fläche, für die Sie eine Förderung beantragen wollen (Gemarkung, Flur, Flurstück oder Feldblocknummer / Landschaftselement-Nr.)
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Die aktuellen Richtlinien für Neuanträge und für Altvertträge Grundantrag 2018 und 2019 finden Sie oben rechts im Downloadbereich
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Falls Vertragsflächen an einen neuen Bewirtschafter übergeben werden sollen, der bereit ist, den Vertragsnaturschutz für die Restlaufzeit des Vertrags fortzuführen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und schicken Sie es unterschrieben und eingescannt an:
claudia.pelzer@kreis-kleve.de oder per Post an Kreis Kleve, Untere Naturschutzbehörde, z.Hd. Frau Pelzer, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve
https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/formulare/aum-vertragsnaturschutz-erklaerung.pdf
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Hier können Sie eine landwirtschaftliche Unternehmernummer beantragen. Hierdurch werden Sie unter Umständen umlagepflichtig zur Berufsgenossenschaft. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kreisstellen der Landwirtschaftskammern
Link https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/formulare/unternehmernummer.pdf
Link https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm
Kopfbäume
Um ein Auseinanderbrechen dieser typisch niederrheinischen Landschaftselemente zu verhindern, sind in einem Abstand von 8 bis 10 Jahren Pflegemaßnahmen unbedingt erforderlich. Diese Arbeiten können von Eigentümern, Pächtern oder auch naturschutzorientierten Vereinen oder Verbänden durchgeführt werden.
Der Schnitt der Kopfbäume (Weiden, Eschen, Eichen) kann gefördert werden.
Die genauen Vertragsbedingungen für die Schnittperiode 2024/2025 stehen noch nicht fest.
Öko-Modellregion Niederrhein
Mit der Förderung von Öko-Modellregionen erweitert das Land Nordrhein-Westfalen seine Unterstützung für die Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus und trägt damit dem Ziel der NRW-Nachhaltigkeitsstrategie Rechnung, bis 2030 auf 20 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ökologischen Landbau zu betreiben.
Nach erfolgreichem Durchlauf des ersten landesweiten Wettbewerbsverfahrens hat der Zusammenschluss der Kreise Wesel und Kleve am 28.10.2021 den Zuschlag zur Förderung der Öko-Modellregion Niederrhein erhalten.
Das Land wird dazu die Kosten für ein Öko-Regionalmanagement mit einem Anteil von bis zu 80 Prozent über eine Laufzeit von zunächst bis zu drei Jahren mit insgesamt 240.000 Euro bezuschussen.
Das Öko-Regionalmanagement organisiert die Zusammenarbeit, bringt Erzeugung, Lebensmittelhandwerk, Handel, Gastronomie und Verbraucher zusammen, initiiert und begleitet den Aufbau von regionalen Wertschöpfungsketten, ist Förderlotse und baut eine Erzeuger-Verbraucher-Kommunikation auf.
Ansprechpartner/in Öko-Modellregion Niederrhein (Kreis Wesel)
Surmann, Kirstin
Telefon: 0281 207-4015
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 41, Zimmer 1S05
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Eine nachträgliche finanzielle Förderung bereits durchgeführter Maßnahmen ist rechtlich nicht zulässig. Bitte nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde auf, falls Sie beabsichtigen, Fördermittel zu beantragen.
Eine Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen ist darüber hinaus an bestimmte Rahmenbedingungen (z.B. keine anderweitige Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahmen) gebunden und kann nur im finanziellen Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördermittel des Landes und der EU erfolgen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.