Namensänderungen

Allgemeines zum Thema Namensänderung

Falls Sie die Änderung eines Namens wünschen, wenden Sie sich bitte zunächst an das Standesamt Ihres Wohnortes. Die Standesämter sind für gesetzliche Namensänderungen auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zuständig.

Erst wenn das Standesamt keine Möglichkeit einer Namensänderung sieht, kommt unter Umständen nachrangig eine sogenannte öffentlich-rechtliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz in Betracht. Weitere rechtliche Möglichkeiten für eine Namensänderung können sich aber auch z.B. aus dem Bundesvertriebenengesetz, dem Personenstandsgesetz oder dem Transsexuellengesetz ergeben.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Namensänderungsgesetz stellen einen Ausnahmefall dar und sind nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Ein wichtiger Grund kann z.B. in folgenden Fällen vorliegen:

  • bei Führen eines Sammelnamens wie Meyer, Müller, Schmidt und Schulz
  • bei Namen, die anstößig oder lächerlich klingen
  • bei Schwierigkeiten in der Schreibweise oder in der Aussprache eines Namens
  • bei Namen mit "ss" oder "ß" sowie Namen mit Umlauten ä, ö, ü
  • bei Pflegekindern
  • bei seelischer Belastung, die durch die Namensführung hervorgerufen wird.

Eine Änderung des Namens kommt hingegen nicht in Betracht, wenn der bestehende Name nicht gefällt, ein anderer Name besser klingt oder wegen familiärer / privater Probleme eine Loslösung von einem Namen gewünscht ist.

Für öffentlich-rechtliche Namensänderungen ist der Kreis Kleve zuständig.

Einen Antrag auf Namensänderung können Sie bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde stellen (Bürgerbüro oder Standesamt), wo Sie auch das entsprechende Antragsformular erhalten. Ihr Antrag wird von dort zur Bearbeitung an den Kreis Kleve weitergeleitet. Die Anträge auf Änderung des Familiennamens bzw. auf Änderung des Vornamens sind auch als Online-Dienst verfügbar.

Sollten Sie Fragen zur Namensänderung oder zur Antragstellung haben, richten Sie bitte eine Anfrage an die folgende E-Mailadresse:

ordnungsaufgaben@kreis-kleve.de

Erforderliche Unterlagen

Bezeichnung Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Namensänderungen
(Vornamen / Familiennamen)
  1. beglaubigte Abschrift des Geburtenbuches oder eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde(n) der von der Namensänderung betroffenen Personen
  2. ggf. beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde(n)
  3. aktuelle erweiterte Meldebescheinigung
  4. aktuelles Führungszeugnis nach § 30 BZRG für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
  5. Selbstauskunft aus dem Schuldnerregister
  6. ausführliche Antragsbegründung

Unterlagen, die darüber hinaus benötigt werden, können je nach Einzelfall unterschiedlich sein und werden Ihnen im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages ggf. noch mitgeteilt.

Gebühren

Bezeichnung Höhe der Gebühr
Antrag auf Namensänderung (Familiennamen)
Gebührenrahmen
50,00 Euro bis 1.200,00 Euro
Antrag auf Namensänderung (Vornamen)
Gebührenrahmen
50,00 Euro bis 300,00 Euro

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9:00 - 16:00
Freitag 9:00 - 12:00