Verdacht auf Geflügelpest auf einem Hof in Kamp-Lintfort / Sperrzone reicht bis in den Kreis Kleve
Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung
Kreis Kleve – Im Kreis Wesel gibt es einen Verdacht auf Ausbruch von Geflügelpest in einem Betrieb in Kamp-Lintfort. Um den betroffenen Betrieb wird eine vorläufige Sperrzone eingerichtet. Die Zone mit einem Radius von zehn Kilometern reicht bis in den Kreis Kleve und betrifft Teile vom südlichen Kreisgebiet. Es gilt im Kreis Kleve bereits eine kreisweite Stallpflicht für gehaltenes Geflügel, um es von wildlebenden Vögeln zu isolieren. Diese Aufstallungspflicht gilt für gewerbliche und private Halter. Zudem dürfen in der vorläufigen Sperrzone gehaltene Vögel weder in einen tierhaltenden Betrieb hinein- noch hinausgebracht werden. Gleiches gilt für Erzeugnisse, das Fleisch geschlachteter Tiere oder Futtermittel, die das Virus tragen könnten.
Die vorläufige Sperrzone im Kreis Kleve wird mit einer Allgemeinverfügung vom heutigen Tag (31. Oktober 2025) angeordnet und tritt somit am 01. November 2025 um 0 Uhr in Kraft. Sie ist auf der Homepage des Kreises Kleve veröffentlicht und kann unter www.kreis-kleve.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Anlage:
Kartenausschnitt mit der markierten vorläufigen Sperrzone im südlichen Kreis Kleve // Blau – vorläufige Sperrzone – 10 km Radius
Die festgelegte Zone kann im Internet unter dem folgendem Link als interaktive Karte eingesehen werden: