Ihre Aufenthaltsgestattung läuft in Kürze ab und muss verlängert werden?
Hierzu ist ein persönlicher Besuch der Ausländerbehörde in der Regel nicht erforderlich. Stattdessen können Sie Ihre Gestattung zur Verlängerung bei Ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung vor Ort abgeben.
Sie erhalten dann vorübergehend eine Kopie Ihrer Gestattung, versehen mit dem amtlichen Hinweis „Original liegt zur Verlängerung in der Ausländerbehörde vor“.
Nach erfolgter Verlängerung kann das Dokument dann wieder bei Ihrer Stadt- beziehungsweise Gemeindeverwaltung abgeholt werden.