Verlust / Diebstahl eines Kennzeichens

Bei Verlust oder Diebstahl eines oder beider Kennzeichen müssen Ihrem Fahrzeug neue Kennzeichen zugeteilt werden. Diese Maßnahme ist erforderlich, damit die Polizei feststellen kann, ob die gestohlenen Kennzeichen eventuell missbräuchlich genutzt werden.

Voraussetzungen

  1. die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)
  2. die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)
  3. bei Kennzeichendiebstahl: Ihre bei der Polizei abgegebene Diebstahlanzeige
  4. bei Kennzeichenverlust: die Erklärung des Fahrzeughaltenden über den Verlust
  5. ggf. das noch vorhandene Kennzeichenschild
  6. ggf. die Vollmacht des Fahrzeughaltenden zur Umkennzeichnung mit seiner Ausweiskopie (wenn dieser nicht selbst zur Zulassungsbehörde kommt)