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Apothekenerlaubnis

Apothekenerlaubnis

Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

Apotheken und bis zu drei Filialapotheken dürfen nur mit einer gültigen Erlaubnis betrieben werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke werden vom Apothekengesetz (ApoG) bestimmt. Nach § 2 ApoG müssen sowohl persönliche als auch räumliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Apotheken und bis zu drei Filialapotheken dürfen nur mit einer gültigen Erlaubnis betrieben werden.Aufsicht, Beratung, Information, Gesundheit, Medikamente, Medizin, Betäubungsmittel, Apotheken, Erlaubnis, Arzneimittelhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/apothekenerlaubnis/Bezeichnung Höhe der Gebühr Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke (mit bis zu drei Filialen) 250,00 Euro - 2.500,00 Euro (abhängig vom Zeitaufwand) Ablehnung oder Rücknahme der Apothekenerlaubnis hierfür werden ebenfalls zeitabhängig Gebühren erhoben Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke Abhängig von der Betriebsform der Apotheke sind unterschiedliche Antragsunterlagen erforderlich (siehe Downloads)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Apothekenerlaubnis

Apothekenerlaubnis

Beantragung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke

Apotheken und bis zu drei Filialapotheken dürfen nur mit einer gültigen Erlaubnis betrieben werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke werden vom Apothekengesetz (ApoG) bestimmt. Nach § 2 ApoG müssen sowohl persönliche als auch räumliche Voraussetzungen erfüllt werden.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke
  1. Abhängig von der Betriebsform der Apotheke sind unterschiedliche Antragsunterlagen erforderlich (siehe Downloads)

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Erlaubnis für den Betrieb einer Apotheke (mit bis zu drei Filialen)250,00 Euro - 2.500,00 Euro (abhängig vom Zeitaufwand)
Ablehnung oder Rücknahme der Apothekenerlaubnishierfür werden ebenfalls zeitabhängig Gebühren erhoben

Hinweise

Sofern eine Eröffnung oder Übernahme einer Apotheke beabsichtigt wird, sollte möglichst frühzeitig Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern aufgenommen werden. Die Antragsunterlagen sollten mindestens sechs Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin dem Fachbereich Gesundheit vollständig vorliegen. Erfahrungsgemäß kann es insbesondere zum Jahreswechsel zu Engpässen kommen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Apotheke gemäß § 6 ApoG erst dann eröffnet werden darf, nachdem die zuständige Behörde (hier Amtsapotheker für den Kreis Kleve) bescheinigt hat, dass die Apotheke den gesetzlichen Anforderungen entspricht (Abnahme).

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtsapothekerin,
Frau Coenen 02821 85-332
02821 85-530
1.755

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Apothekenanträge können Sie auf der Seite des Wirtschafts-Service-Portal.NRW stellen:

Link zum Wirtschafts-Service-Portal.NRW