Direkt zu:

Suche
Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Begleitetes Fahren ab 17

Sie möchten schon mit 17 Jahren Auto fahren? Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren.

Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen. Sie können auch den Online-Antrag auf dieser Seite nutzen und die Gebühr am Ende des Online-Antrags mit ePayment bezahlen. Danach müssen Sie wegen der Unterschriften und Nachweise den Antrag leider noch ausdrucken und an die Kreisverwaltung senden. Die einzelnen Schritte sind im Online-Antrag genau erklärt.

Sie müssen auch Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen machen. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.

Die Begleitperson

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B (beziehungsweise 3) oder einer entsprechenden EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein,
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein und
  • alle Begleitpersonen müssen namentlich benannt werden und auf der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren. Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen. Sie müssen auch Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen machen. Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Begleitetes Fahren ab 17, Führerschein ab 17https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/begleitetes-fahren-ab-17/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Erlaubnis Begleitetes Fahren ab 17 53,40 Euro zzgl. je benannter Begleitperson 5,10 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Antrag auf begleitetes Fahren ab 17 vollständig ausgefüllter Antrag Personalausweis oder Reisepass 1 biometrisches Lichtbild Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre) Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (9 UE) Anlage 1 zum begleiteten Fahren ab 17 (Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter) Anlage 2 zum begleiteten Fahren ab 17 für jede Begleitperson
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Begleitetes Fahren ab 17

Sie möchten schon mit 17 Jahren Auto fahren? Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Erwerb der Fahrerlaubnis mit 18 Jahren.

Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes stellen. Sie können auch den Online-Antrag auf dieser Seite nutzen und die Gebühr am Ende des Online-Antrags mit ePayment bezahlen. Danach müssen Sie wegen der Unterschriften und Nachweise den Antrag leider noch ausdrucken und an die Kreisverwaltung senden. Die einzelnen Schritte sind im Online-Antrag genau erklärt.

Sie müssen auch Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen machen. Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern) müssen der Teilnahme am begleiteten Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.

Die Begleitperson

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Antrag auf begleitetes Fahren ab 17
  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. 1 biometrisches Lichtbild
  4. Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  5. Nachweis über die Teilnahme an einem Kurs "Erste Hilfe" (9 UE)
  6. Anlage 1 zum begleiteten Fahren ab 17 (Zustimmung beider gesetzlichen Vertreter)
  7. Anlage 2 zum begleiteten Fahren ab 17 für jede Begleitperson

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Erlaubnis Begleitetes Fahren ab 1753,40 Euro
zzgl. je benannter Begleitperson5,10 Euro

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Althoff 02821 85-373
02821 85-590
E.503
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Fahrgastbeförderung,
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Herr Thüs 02821 85-359
02821 85-590
1.936
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau van Appeldorn 02821 85-595
02821 85-590
E.502
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Edikhanova 02821 85-535
02821 85-590
E.502
Umtausch von Führerscheinen,
Herr Noel 02821 85-535
02821 85-590
E.505

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar

Antrag auf Begleitetes Fahren ab 17 - Onlineantrag