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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Berufskraftfahrerqualifikation / Eintragung Schlüsselzahl 95

Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“ benötigt. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erfolgt die Antragstellung bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern. Bei Verlust wird eine schriftliche Erklärung über den Verlust gefordert. Bei Diebstahl wird der Nachweis einer Anzeige gefordert. Bei Beschädigung wird der bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis gefordert. Den dafür benötigten Termin können Sie hier buchen.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Sie möchten gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen? Dann benötigen Sie im Bereich des Güterkraftverkehrs zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“. Diese wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation, Berufskraftfahrer, Eintragung Schlüsselziffer 95https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/berufskraftfahrerqualifikation-eintragung-schluesselziffer95/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr  Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderung oder Beschäftigung 15,80 Euro Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl 20,20 Euro Zuzüglich:   Auskünfte aus dem und Mitteilungen an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), die im Zusammenhang mit der Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen stehen 5,00 Euro Zuzüglich:   Direktversand BRD 11,70 Euro Direktversand EU 12,80 Euro Expressverfahren (Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde) 17,10 Euro Bei Bedarf:   Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen 7,00 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Berufskraftfahrerqualifikation/ Eintragung Schlüsselzahl 95/ Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis vollständig ausgefüllter Antrag gültiger Personalausweis oder Reisepass aktueller Führerschein 1 biometrisches Lichtbild Nachweis über die Grundqualifikation. Sofern die Grundqualifikation mehr als 5 Jahre zurückliegt - Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung, falls diese noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert ist. Bei Verlust: schriftliche Erklärung über den Verlust Bei Diebstahl: Nachweis einer Anzeige Bei Beschädigung: Bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Berufskraftfahrerqualifikation / Fahrerqualifizierungsnachweis

Im Bereich Güterkraftverkehr zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“ benötigt. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erfolgt die Antragstellung bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern. Bei Verlust wird eine schriftliche Erklärung über den Verlust gefordert. Bei Diebstahl wird der Nachweis einer Anzeige gefordert. Bei Beschädigung wird der bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis gefordert. Den dafür benötigten Termin können Sie hier buchen.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Berufskraftfahrerqualifikation/
Eintragung Schlüsselzahl 95/
Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis
  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  3. aktueller Führerschein
  4. 1 biometrisches Lichtbild
  5. Nachweis über die Grundqualifikation. Sofern die Grundqualifikation mehr als 5 Jahre zurückliegt - Nachweis über eine abgeschlossene Weiterbildung, falls diese noch nicht im Berufskraftfahrerqualifikationsregister gespeichert ist.
    Bei Verlust: schriftliche Erklärung über den Verlust
    Bei Diebstahl: Nachweis einer Anzeige
    Bei Beschädigung: Bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
 Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderung oder Beschäftigung15,80 Euro
Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl20,20 Euro
Zuzüglich: 
Auskünfte aus dem und Mitteilungen an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), die im Zusammenhang mit der Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen stehen5,00 Euro
Zuzüglich: 
Direktversand BRD11,70 Euro
Direktversand EU12,80 Euro
Expressverfahren (Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde)17,10 Euro
Bei Bedarf: 
Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen7,00 Euro

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Althoff 02821 85-373
02821 85-590
E.503
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Fahrgastbeförderung,
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Herr Thüs 02821 85-359
02821 85-590
1.936
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau van Appeldorn 02821 85-595
02821 85-590
E.502
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Edikhanova 02821 85-535
02821 85-590
E.502
Umtausch von Führerscheinen,
Herr Noel 02821 85-535
02821 85-590
E.505