Berufskraftfahrerqualifikation / Fahrerqualifizierungsnachweis
Sie möchten gewerblichen Personen- oder Güterkraftverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen? Dann benötigen Sie im Bereich des Güterkraftverkehrs zum Führen von Fahrzeugen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und im Bereich des Personenverkehrs für Fahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine „Grundqualifikation“ bzw. „Weiterbildung“. Diese wird durch den Fahrerqualifizierungsnachweis nachgewiesen.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.
Falls Sie noch im Besitz eines Führerscheines mit der Schlüsselzahl "95" sind, behält die Schlüsselzahl "95" als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation bis zu deren Ablauf im Führerschein ihre Gültigkeit.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis wird auf Antrag zusätzlich zum Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt und kann der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden. Die Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde oder der Stadt-/Gemeindeverwaltung ist – außer im Expressverfahren – nicht mehr erforderlich. Zusätzlich kann eine Ausstellung zu einem nicht in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Führerschein erfolgen.
Ab dem 25.10.2021 werden die Teilnahmebescheinigungen über Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation und Weiterbildungen im Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert. Die Ausstellung von Papierbescheinigungen wird dann nach und nach entfallen.
Neben den bisherigen Nachweisen über eine Berufskraftfahrerqualifikation können auch andere spezielle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen aus dem Bereich der Beförderung gefährlicher Güter oder Schulungen über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängende Vorgänge als Teil des Unterrichts im Umfang von 7 Unterrichtseinheiten angerechnet werden. Diese speziellen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen werden, so wie die bisherigen Nachweise auch, nur einmal im Rahmen des fünfjährigen Weiterbildungsrhythmus angerechnet.
Die Auslegung, welche Nachweise den speziellen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen entsprechen, richtet sich nach folgenden Rechtsgrundlagen:
· Ausbildung gemäß Anhang I der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland (ABl. L 260 vom 30.9.2008, S.13) für Fahrzeugführer, die zuletzt durch den Beschluss (EU) 2019/1094 (ABl. L 173 vom 27.6.2019, S. 52) geändert worden ist, und
· Schulung gemäß Artikel 6 Absatz 5 in Verbindung mit Artikel 17 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr.1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 (ABl. L 3 vom 5.1.2005, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr.2017/625 (ABl. L 95 vom 7.4.2017, S. 1) geändert worden ist.
Den Antrag stellen Sie bitte grundsätzlich bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnsitzes. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung erfolgt die Antragstellung bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern. Bei Verlust wird eine schriftliche Erklärung über den Verlust gefordert. Bei Diebstahl wird der Nachweis einer Anzeige gefordert. Bei Beschädigung wird der bisherige Fahrerqualifizierungsnachweis gefordert. Den dafür benötigten Termin können Sie hier buchen.
Wichtiger Hinweis:
Nach der Herstellung und Personalisierung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt im Standardfall ein Direktversand an den Inhaber des Fahrerqualifizierungsnachweises. Wählt der Antragsteller den Expressversand, erfolgt die Lieferung des Fahrerqualifizierungsnachweises an die Fahrerlaubnisbehörde, so dass eine erneute Vorsprache bei der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Kleve in Kleve oder Geldern erforderlich ist.
Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
---|---|
Berufskraftfahrerqualifikation/ Eintragung Schlüsselzahl 95/ Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweis |
|
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
---|---|
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises oder eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Änderung oder Beschäftigung | 15,80 Euro |
Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises bei Verlust oder Diebstahl | 20,20 Euro |
Zuzüglich: | |
Auskünfte aus dem und Mitteilungen an das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR), die im Zusammenhang mit der Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen stehen | 5,00 Euro |
Zuzüglich: | |
Direktversand BRD | 11,70 Euro |
Direktversand EU | 12,80 Euro |
Expressverfahren (Abholung bei der Fahrerlaubnisbehörde) | 17,10 Euro |
Bei Bedarf: | |
Anrechnung anderer abgeschlossener spezieller Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen | 7,00 Euro |
Öffnungszeiten
Führerscheinstelle | |
---|---|
mo - do | 8:00 - 16:00 |
fr | 8:00 - 12:30 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Frau Althoff | 02821 85-373 02821 85-590 |
E.503 |
Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Herr Schöttler | 02821 85-359 02821 85-590 |
E.502 |
Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Frau van Appeldorn | 02821 85-595 02821 85-590 |
E.502 |
Berufskraftfahrerqualifikation, Eintragung Schlüsselziffer 95, Ersatz und Umtausch Führerscheine, Fahrerkarten, Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung, Internationale Führerscheine, begleitetes Fahren ab 17, |
Frau Hermans | 02821 85- 535 02821 85- 590 |
E.502 |