Fahrlehrerlaubnis
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine „Fahrlehrerlaubnis“. Wenn Sie Fahrlehrerin oder Fahrlehrer werden möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt sein,
- geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen,
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen,
- die Fahrerlaubnis der Klasse besitzen, für die die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll,
- mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein,
- eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
Eine persönliche Vorsprache zur Antragstellung wird empfohlen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Fahrlehrerlaubnis |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Fahrlehrerlaubnis |
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Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Sachgebietsleitung Führerscheinstelle, Fahrschule / Fahrlehrer, |
Herr Kluitmann | 02821 85-371 02821 85-360 |
E.508 |