Ferienreiseverbot
Um den Urlaubsverkehr zu entlasten, gilt jedes Jahr ab dem 1. Juli ein erweitertes Fahrverbot für Lkw auf wichtigen Transitstrecken. Auch im Ausland gibt es entsprechende Regelungen.
Betroffen sind hierzulande Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und 31. August, jeweils von 7 bis 20 Uhr. Das übliche Wochenendfahrverbot (Sonntage und gesetzliche Feiertage in der Zeit von 0 bis 22 Uhr) bleibt davon unberührt.
Die Regelung umfasst bestimmte Autobahnabschnitte und einige Bundesstraßen und kennt auch Ausnahmen, etwa hinsichtlich der Beförderung von leichtverderblichen Lebensmitteln.
Die Straßenverkehrsbehörde kann Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dazu finden Sie auf dieser Seite einen Antrag.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Ausnahmegenehmigung vom Ferienreiseverbot (Rahmengebühr) | 25,00 - 125,00 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Ausnahmegenehmigungen von der StVO, Veranstaltungen auf oder an Straßen, |
Herr Hillen | 02821 85-268 02821 85-708 |
E.509 |