Gewerbliche Personenbeförderung (Taxi und Mietwagen)
Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, benötigt eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die der Kreis Kleve für Taxi- und Mietwagenunternehmen erteilt.
Für die Erteilung einer Genehmigung müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Antragsvordrucke samt Anlagen und ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen. Das Merkblatt kann als Checkliste für die beizufügenden Unterlagen verwendet werden.
Um die lokalen öffentlichen Verkehrsinteressen beim Genehmigungsverfahren für Taxikonzessionen zu wahren, wird in regelmäßigen Abständen vom Kreis Kleve ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes nach § 13 Abs. 4 PBefG in Auftrag gegeben. Das aktuell gültige Gutachten finden Sie hier.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Genehmigung erstes Taxi | 150,00 Euro |
Genehmigung jedes weitere Taxi | 60,00 Euro |
Genehmigung erster Mietwagen | 60,00 Euro |
Genehmigung jedes weiteren Mietwagen | 30,00 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Gewerbliche Personenbeförderung, Gewerblicher Güterkraftverkehr, |
Herr Rothemel | 02821 85-522 02821 85-360 |
U.512 |