Gewerbliche Personenbeförderung
Betreiberinnen und Betreiber von Taxis und Mietwagen benötigen eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, die der Kreis Kleve erteilt.
Die Personenbeförderung mit Kraftomnibussen wird durch die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt.
An die Erteilung der Genehmigung sind bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die notwendigen Antragsunterlagen für die Erteilung von Taxi- und Mietwagenkonzessionen können Sie rechts downloaden. Außerdem finden Sie ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen.
Der Kreis Kleve hat ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes erstellen lassen (§ 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz).
Das Gutachten dient der Genehmigungsbehörde unter anderem als Entscheidungshilfe bei der Vergabe neuer Taxikonzessionen.
Unter dem nachstehenden Link können Sie das Gutachten einsehen:
Hinweise zu den Dokumentationspflichten des Taxigewerbes finden Sie hier.
Der Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) informiert:
Aktuelle Informationen über die Eichpflicht von Wegstreckenzählern in Fahrzeugen zum Krankentransport finden Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Erteilung einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Genehmigung erstes Taxi | 150,00 Euro |
Genehmigung jedes weitere Taxi | 60,00 Euro |
Genehmigung erster Mietwagen | 60,00 Euro |
Genehmigung jedes weiteren Mietwagen | 30,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Herr Rothemel | 02821 85-522 02821 85-360 |
U.512 |