Gewerblicher Güterkraftverkehr
Wer als Unternehmerin oder Unternehmer gewerblich Güterkraftverkehr ausüben möchte, benötigt hierfür eine Erlaubnis / Lizenz. Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 to haben.
Die Erteilung einer Erlaubnis / Lizenz ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Auf der rechten Seite finden Sie die notwendigen Anträge sowie ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Erteilung einer Lizenz / Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Erteilung einer Lizenz / Erlaubnis nach dem Güterkraftverkehrsgesetz | 130,00 Euro |
Beglaubigte Kopie/Ausfertigung | 40,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Herr Rothemel | 02821 85-522 02821 85-360 |
U.512 |