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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Großraum- und Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte werden teilweise mit Fahrzeugen durchgeführt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschreiten. Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt wird. Zusätzlich muss der Kreis Kleve für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilen.

Den Antrag zu § 70 StVZO finden Sie unter diesem Link.

Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.

Die Kreisverwaltung nutzt das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte „VEMAGS“.

Den Link zur VEMAGS Antragstellung finden Sie auf dieser Seite. Zudem wird unter Dokumente auch noch der "Fax-Antrag" bereit gestellt.

Großraum- und Schwertransporte werden mit Fahrzeugen durchgeführt, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden. Diese Fahrzeuge brauchen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung, die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt wird. Zusätzlich muss der Kreis Kleve für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung erteilenSchwertransport, Großraumtransport, Straßenverkehrszulassungsordnung, Transport, Erlaubnis, Anträge, Straßenverkehrsamthttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/grossraum-und-schwertransporte/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Erteilung einer Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwertransporte (Rahmengebühr) 45 - 250 Euro
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Großraum- und Schwertransporte

Großraum- und Schwertransporte werden teilweise mit Fahrzeugen durchgeführt, die die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschreiten. Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilt wird. Zusätzlich muss der Kreis Kleve für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilen.

Den Antrag zu § 70 StVZO finden Sie unter diesem Link.

Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.

Die Kreisverwaltung nutzt das bundesweite Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte „VEMAGS“.

Den Link zur VEMAGS Antragstellung finden Sie auf dieser Seite. Zudem wird unter Dokumente auch noch der "Fax-Antrag" bereit gestellt.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Erteilung einer Erlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung
für Großraum- und Schwertransporte (Rahmengebühr)
45 - 250 Euro

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Großraum- und Schwertransporte,
Frau Puhl 02821 85-358
02821 85-360
U.512

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar

Link zu VEMAGS (externe Internetseite Straßen.NRW)