Gurt- & Helmpflicht
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes erteilen.
Voraussetzungen:
- Das Anlegen des Gurtes oder das Tragen des Schutzhelmes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich; in einem solchen Fall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
- Wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, kann eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht erfolgen.
Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht | 11,00 Euro |
Für Personen mit Schwerbehinderten- ausweis | 0,00 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Ausnahmegenehmigungen von der StVO, Veranstaltungen auf oder an Straßen, |
Herr Hillen | 02821 85-268 02821 85-708 |
E.509 |