Gurt- & Helmpflicht
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen eines Schutzhelmes erteilen.
Voraussetzungen:
- Das Anlegen des Gurtes oder das Tragen des Schutzhelmes ist aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich; in einem solchen Fall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
- Wenn die Körpergröße weniger als 150 cm beträgt, kann eine Befreiung von der Gurtanlegepflicht erfolgen.
In Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve bekommt man Ausnahmegenehmigungen in den Rathäusern.
Erforderliche Unterlagen
Bezeichnung | Erforderliche Unterlagen |
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Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht |
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Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht | 11,00 Euro |
für Antragsteller mit Schwerbehinderten- ausweis | 0,00 Euro |
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Ausnahmegenehmigungen von der StVO, Befreiung Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW, Befreiung Ferienreisefahrverbot für LKW, Befreiung von der Gurt-/Helmpflicht, Parkausweise für Schwerbehinderte, Parkausweise für Handwerker und Gewerbebetriebe, Veranstaltungen, Sonstige Parkausweise/Ausnahmegenehmigungen, |
Herr Hillen | 02821 85-268 02821 85-708 |
E.509 |