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Handwerkerparkausweis

Handwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Die Parkerleichterung kann gebietsübergreifend, zum Beispiel für den Regierungsbezirk Düsseldorf, erteilt werden.

Der Parkausweis berechtigt den Fahrzeugführenden während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr)

  • auf öffentlichen Parkflächen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung von Höchstparkdauer,
  • im eingeschränkten Halteverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286),
  • im eingeschränkten Halteverbot für eine Zone (VZ 290.1) und
  • auf Bewohnerparkplätzen

zu parken.

Auf dieser Seite steht der Antrag und das Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Handwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Handwerker, Montagearbeiten, Straßenverkehrsamt, Halteverbot, Handwerkerparkausweis, Parkausweis, Gewerbebetriebhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/handwerkerparkausweis1/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Parkausweis für den Kreis Kleve wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr Parkausweis für einen Regierungsbezirk wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr 77,00 Euro   100,00 Euro
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Parkausweise für Handwerks- und Gewerbebetriebe

Handwerksbetrieben der Anlage A oder B der Handwerksordnung, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, kann für die Dauer eines Jahres eine Parkerleichterung erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht auch für sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten wie die berechtigten Handwerksbetriebe erbringen. Die Parkerleichterung kann gebietsübergreifend, zum Beispiel für den Regierungsbezirk Düsseldorf, erteilt werden.

Der Parkausweis berechtigt den Fahrzeugführenden während der allgemeinen Geschäftszeiten (montags bis samstags von 07:00 bis 20:00 Uhr)

zu parken.

Auf dieser Seite steht der Antrag und das Merkblatt zum Parkausweis zum Download bereit.

Die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve sind im Kreis Kleve verkehrsrechtlich eigenständig tätig. In den betreffenden Fällen (z. B. wenn Sie dort Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben), richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an die dort zuständige Stelle.

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr

Parkausweis für den Kreis Kleve
wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr

Parkausweis für einen Regierungsbezirk
wahlweise bis zu 5 Fahrzeuge / Jahr

77,00 Euro

 

100,00 Euro


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Ausnahmegenehmigungen von der StVO,
Veranstaltungen auf oder an Straßen,
Herr Hillen 02821 85-268
02821 85-708
E.509

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Handwerkerparkausweis Onlineantrag