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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Anmeldung von Prostituierten, Prostitutionsstätten, Betreibererlaubnis, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltung

Informationen für in der Prostitution tätige Personen

Prostitution ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie freiwillig von Personen über 18 Jahren ausgeübt wird. Näheres regelt das Prostituiertenschutzgesetz.

Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor Kriminalität wie Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken.

Ein wesentliches Kernelement des Gesetzes ist die Anmeldepflicht für die in der Prostitution tätigen Personen.

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung, die kostenlos und für zwei Jahre gültig ist. Auf Wunsch wird Ihnen zusätzlich eine Anmeldebescheinigung mit einem Alias-Namen (Arbeitsnamen) ausgestellt. Hierdurch können Sie Ihre Anmeldung nachweisen, ohne Ihre Identität preisgeben zu müssen.

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Die Anmeldung ist verbunden mit einem Beratungsgespräch, das u.a. Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten beinhaltet, insbesondere zu den Themen Krankenversicherung und Steuerpflicht, aber auch zu sozialen Beratungsangeboten sowie der Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.

Zudem ist vorab eine anonyme, kostenlose gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt verpflichtend für Ihre Anmeldung. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorzulegen ist.

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Details zum Ablauf und Inhalt der gesundheitlichen Beratung finden Sie hier.

Wenn Sie einen Termin für eine Anmeldung oder eine gesundheitliche Beratung wünschen, füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Nationalpass bzw. Ihr gültiges Ausweisdokument und ein Lichtbild mit.

Weitere Informationen und Hilfen finden Sie in der Infobox auf der rechten Seite.

Prostituierte müssen ihre Tätigkeit anmelden. Die Anmeldung ist mit einem Informations- und Beratungsgespräch verbunden. Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes - Prostitutionsstätte, -fahrzeug, -vermittlung oder -veranstaltung ist erlaubnispflichtig.Thema, Termin, Telefax, Gebühr, Zuständig, Wunsch, Wartezeiten, Vordruck, Voraussetzung, Vollzughttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/prostituiertenschutzgesetz/Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen / Prostituierte Anmeldung von Prostituierten Lichtbild Bescheinigung über gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate) Bei Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind: Nachweis über die Berechtigung, eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Prostituiertenschutz

Informationen für in der Prostitution tätige Personen

Prostitution ist in Deutschland nur erlaubt, wenn sie freiwillig von Personen über 18 Jahren ausgeübt wird. Näheres regelt das Prostituiertenschutzgesetz.

Ziel des Prostituiertenschutzgesetzes ist es, Personen, die in der Prostitution tätig sind, vor Kriminalität wie Menschenhandel, Ausbeutung und Zwang zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken.

Ein wesentliches Kernelement des Gesetzes ist die Anmeldepflicht für die in der Prostitution tätigen Personen.

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebescheinigung, die kostenlos und für zwei Jahre gültig ist. Auf Wunsch wird Ihnen zusätzlich eine Anmeldebescheinigung mit einem Alias-Namen (Arbeitsnamen) ausgestellt. Hierdurch können Sie Ihre Anmeldung nachweisen, ohne Ihre Identität preisgeben zu müssen.

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Die Anmeldung ist verbunden mit einem Beratungsgespräch, das u.a. Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten beinhaltet, insbesondere zu den Themen Krankenversicherung und Steuerpflicht, aber auch zu sozialen Beratungsangeboten sowie der Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen.

Zudem ist vorab eine anonyme, kostenlose gesundheitliche Beratung im Gesundheitsamt verpflichtend für Ihre Anmeldung. Über diese Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorzulegen ist.

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Details zum Ablauf und Inhalt der gesundheitlichen Beratung finden Sie hier.

Wenn Sie einen Termin für eine Anmeldung oder eine gesundheitliche Beratung wünschen, füllen Sie bitte das untenstehende Kontaktformular aus.

Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihren Nationalpass bzw. Ihr gültiges Ausweisdokument und ein Lichtbild mit.

Weitere Informationen und Hilfen finden Sie in der Infobox auf der rechten Seite.

 

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Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen / Prostituierte
Anmeldung von Prostituierten
  • Lichtbild
  • Bescheinigung über gesundheitliche Beratung (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Staatsangehörigen, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind:
  • Nachweis über die Berechtigung, eine Beschäftigung oder selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Gewerbe - Untersagung, Wiedergestattung,
Messen, Märkte, Ausstellungen - Festsetzungsbescheide,
Erlaubnisse nach § 34c GewO,
Prostituiertenschutzgesetz,
§ 34a GewO - Prüfung Zuverlässigkeit Wachpersonal,
Frau Rütten 02821 85-329
02821 85-587
2.798