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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.

Die Beratung erfolgt durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

Gesundheitliche Beratung (kostenlos):

Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.

Die Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch statt, angepasst an die persönliche Lebenssituation. Bei Bedarf und nur mit Ihrer Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.

Themen der gesundheitlichen Beratung:

  • Informationen zu sexuell übertragbaren Erkrankungen und Möglichkeiten der Untersuchung
  • Grundsätzliches zu Verhütung und Schwangerschaft
  • Informationen zur Frauenhygiene
  • Risiken des Alkohol-und Drogengebrauchs
  • Informationen zu weiteren Beratungsangeboten und Anlaufstellen

Bescheinigung

Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung beim Bereich Ordnungswesen erforderlich und muss bei der Tätigkeit als Prostituierte bzw. Prostituierter mitgeführt werden.

Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.

Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter

  • ab 21 Jahren mindestens alle 12 Monate
  • von unter 21 Jahren mindestens alle 6 Monate

eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Es kann telefonisch ein Termin mit der unten genannten Mitarbeiterin vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung. Dafür füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die unten genannte Mitarbeiterin wird dann mit Ihnen zwecks Terminabsprache Kontakt aufnehmen.

Am 1. Juli 2017 tritt das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), in Kraft. Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.Prostitution, Gesundheitliche Beratunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/gesundheitliche-beratung-nach-dem-prostitutionsgesetz/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Beratung kostenlos
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden erstmalig alle typischen Formen der gewerblichen Prostitution erfasst sowie Rechte und Pflichten für Prostituierte und Gewerbetreibende im Bereich der Prostitution eingeführt.

Die Beratung erfolgt durch eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit vorwiegend ausgeübt wird.

Gesundheitliche Beratung (kostenlos):

Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden.

Die Beratung findet in einem vertraulichen Einzelgespräch statt, angepasst an die persönliche Lebenssituation. Bei Bedarf und nur mit Ihrer Zustimmung kommt ein Sprachmittler zum Einsatz.

Themen der gesundheitlichen Beratung:

Bescheinigung

Nach der Beratung erhalten Sie eine Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung. Diese ist für die Anmeldung beim Bereich Ordnungswesen erforderlich und muss bei der Tätigkeit als Prostituierte bzw. Prostituierter mitgeführt werden.

Auf Wunsch kann die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden.

Nach der gesundheitlichen Beratung haben Prostituierte im Alter

eine erneute gesundheitliche Beratung wahrzunehmen.

Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Es kann telefonisch ein Termin mit der unten genannten Mitarbeiterin vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Terminbuchung. Dafür füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus. Die unten genannte Mitarbeiterin wird dann mit Ihnen zwecks Terminabsprache Kontakt aufnehmen.

Formular
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Hinterlegung der Datenschutzerklärung

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Beratungkostenlos

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
AIDS und STI-Beratung Geldern,
Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz § 10,
Sozialpsychiatrischer Dienst und Suchthilfe,
Frau Handels 02831 391-829
02831 391-860
1.137
Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz § 10,
Sozialpsychiatrischer Dienst und Suchthilfe,
Frau Janowitz 02821 85-7882
02821 85-230
2.804