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Fahrerlaubnis Klasse B - Schlüsselzahl B 197

Schlüsselzahl B 197 / „Automatikregelung“ ab 01.04.2021

Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).

Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)

Voraussetzung ist, dass Sie in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht haben, dass Sie als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" notwendig. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.

Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.

Hinweis:

Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.

Erwerb der Fahrerlaubnis

Sie können ab sofort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.

Inhaber einer Fahrerlaubnis

Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und haben die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt (Schlüsselzahl 78)? Dann können Sie ebenfalls einen Antrag über das Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Der Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B Ihrer Fahrschule ist dem Antrag beizufügen. Eine Antragstellung ist in diesen Fällen allerdings erst ab dem 01.04.2021 möglich, da die entsprechende Bescheinigung nicht vorher ausgestellt werden darf.

Aktuell:

Die Vorschriften zur sogenannten Automatikregelung treten mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Vorgriffsregelung getroffen.

Die für den Nachweis nach § 17a Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung - neu - erforderliche praktische Ausbildung, als auch die nach § 5a Absatz 3 FahrschülerAusbildungsverordnung erforderliche Fahrt, zum Nachweis der Befähigung des verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrens, kann anerkannt werden, auch wenn diese bereits zwischen dem

09.12.2020 und vor dem 01.04.2021 durchgeführt worden sind.

Die Bescheinigung nach Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung darf nicht vor dem 01.04.2021 ausgestellt werden.

Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).https://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/schluesselzahl-b-197/Bezeichnung Höhe der Gebühr Eintragung der Schlüsselzahl 197 bei Inhaberinnen und Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B 38,60 Euro Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Eintragung der Schlüsselzahl 197: Zusätzlich zu den Antragsgebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. 28,60 Euro     Erforderliche Unterlagen Eintragung Schlüsselzahl 197 vollständig ausgefüllter Antrag gültiger Personalausweis oder Reisepass aktueller Führerschein 1 biometrisches Lichtbild Inhaber einer Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung Bewerber um eine Fahrerlaubnis: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Schlüsselzahl B 197

Schlüsselzahl B 197 / „Automatikregelung“ ab 01.04.2021

Sie haben die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen (bisher Schlüsselzahl 78 „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe“).

Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl 197 („Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert - § 17a FeV.“)

Voraussetzung ist, dass Sie in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht haben, dass Sie als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt sind. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" notwendig. Hierüber stellt Ihnen Ihre Fahrschule einen Nachweis aus.

Wichtig ist, dass eine derartig erworbene Fahrerlaubnis der Klasse B nicht dazu berechtigt, bei aufbauenden Klassen auf die Beschränkung zu verzichten, sofern die Prüfung der aufbauenden Klassen auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wird. Diese aufbauenden Klassen werden dann mit der Schlüsselzahl 78 versehen.

Hinweis:

Eine Aufhebung der Automatikbeschränkung ist nicht möglich, wenn sie aus medizinischen Gründen, also wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder Behinderung erfolgte.

Erwerb der Fahrerlaubnis

Sie können ab sofort einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis über das zuständige Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Zusätzliche Gebühren über die übliche Antragstellung hinaus fallen nicht an. Den Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor.

Inhaber einer Fahrerlaubnis

Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B und haben die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt (Schlüsselzahl 78)? Dann können Sie ebenfalls einen Antrag über das Bürgerbüro Ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen. Der Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B Ihrer Fahrschule ist dem Antrag beizufügen. Eine Antragstellung ist in diesen Fällen allerdings erst ab dem 01.04.2021 möglich, da die entsprechende Bescheinigung nicht vorher ausgestellt werden darf.

Aktuell:

Die Vorschriften zur sogenannten Automatikregelung treten mit Wirkung vom 01.04.2021 in Kraft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Vorgriffsregelung getroffen.

Die für den Nachweis nach § 17a Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung - neu - erforderliche praktische Ausbildung, als auch die nach § 5a Absatz 3 FahrschülerAusbildungsverordnung erforderliche Fahrt, zum Nachweis der Befähigung des verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrens, kann anerkannt werden, auch wenn diese bereits zwischen dem

09.12.2020 und vor dem 01.04.2021 durchgeführt worden sind.

Die Bescheinigung nach Anlage 7 Fahrschüler-Ausbildungsverordnung darf nicht vor dem 01.04.2021 ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen
Eintragung Schlüsselzahl 197
  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. gültiger Personalausweis oder Reisepass
  3. aktueller Führerschein
  4. 1 biometrisches Lichtbild
  5. Inhaber einer Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 78: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 Fahrschüler-Ausbildungsordnung

Bewerber um eine Fahrerlaubnis: Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B legen Sie dem Prüfer in der Prüfungsfahrt vor

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Eintragung der Schlüsselzahl 197 bei Inhaberinnen und Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B38,60 Euro
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Eintragung der Schlüsselzahl 197: Zusätzlich zu den Antragsgebühren für die Erteilung einer Fahrerlaubnis.28,60 Euro
  

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Althoff 02821 85-373
02821 85-590
E.503
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Fahrgastbeförderung,
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Herr Thüs 02821 85-359
02821 85-590
1.936
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau van Appeldorn 02821 85-595
02821 85-590
E.502
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Edikhanova 02821 85-535
02821 85-590
E.502
Umtausch von Führerscheinen,
Herr Noel 02821 85-535
02821 85-590
E.505