Sonn-und Feiertagsfahrverbot
Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lkw dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht auf öffentlichen Straßen im Bundesgebiet fahren.
Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Fällen Ausnahmen genehmigen.
Auf dieser Seite finden Sie das Antragsformular für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Gebühren
Bezeichnung | Höhe der Gebühr |
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Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (Rahmengebühr) | 25,00 - 200,00 Euro |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Ausnahmegenehmigungen von der StVO, Veranstaltungen auf oder an Straßen, |
Herr Hillen | 02821 85-268 02821 85-708 |
E.509 |