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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.

Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:

  1. Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  2. Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung  aufgeführt sind
  3. alle anderen Staaten (Drittstaaten)

Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite, in dem Sie auch direkt bezahlen können.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Ukrainische Führerscheine in Deutschland

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland. Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt: Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum; Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung  aufgeführt sind; alle anderen Staaten (Drittstaaten) Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Fahrerlaubnis nach Entziehunghttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/umschreibung-auslaendischer-fahrerlaubnisse/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnis (Rahmengebühr) 36,30 Euro bis 43,90 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse siehe Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse

Die Gültigkeit von ausländischen Fahrerlaubnissen in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich nach dem Herkunftsland.

Dabei werden die Herkunftsländer in drei Kategorien unterteilt:

  1. Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
  2. Staaten, die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung  aufgeführt sind
  3. alle anderen Staaten (Drittstaaten)

Je nach austellendem Staat berechtigt die ausländische Fahrerlaubnis unterschiedlich lange zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie unter dem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder mit dem Online-Antrag auf dieser Seite, in dem Sie auch direkt bezahlen können.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Ukrainische Führerscheine in Deutschland

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben am 18.07.2022 eine Verordnung (Verordnung Nr. (EU) 2022/1280) erlassen, mit der die Gültigkeit ukrainischer Führerscheine in den Mitgliedsstaaten der EU geregelt wird. Die Verordnung ist am 27.07.2022 in Kraft getreten.

Ab diesem Datum werden alle gültigen ukrainischen Führerscheine in Deutschland und in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber des Führerscheins vorübergehender Schutz oder angemessener Schutz gewährt wurde. Das Mitführen einer beglaubigten Übersetzung oder ein internationaler Führerschein sind nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Umschreibung ausländischer
Fahrerlaubnisse
siehe Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Umschreibung ausländischer
Fahrerlaubnis
(Rahmengebühr)
36,30 Euro bis 43,90 Euro

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Fahrerlaubnisse - Entziehung u. Versagung,
Fahrerlaubnis auf Probe - Maßnahmen,
Umtausch ausländischer Führerscheine,
Herr Tenelsen 02821 85-306
02821 85-590
E.504
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Umtausch ausländischer Führerscheine,
Fahrerkarten,
Frau Jungk 02821 85-377
02821 85-590
E.505

Hinweis

Als Online-Dienst verfügbar:

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis - Onlineantrag