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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Verlängerung der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse „CE79“ ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse „CE79“ ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten. Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Verlängerung von Führerscheinenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/verlaengerung-von-fuehrerscheinen/Gebühren Bezeichnung Höhe der Gebühr Vorbesitz EU-Kartenführerschein 43,90 Euro Vorbesitz grauer oder rosafarbener Führerschein 54,10 Euro polizeiliches Führungszeugnis (D-Klassen) 13,00 Euro Mitzubringende Unterlagen Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Verlängerung von Führerscheinen vollständig ausgefüllter Antrag Personalausweis oder Reisepass Kopie des aktuellen Führerscheins 1 biometrisches Lichtbild augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre) ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr) Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr; für die D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr) polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0, für D-Klassen)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Verlängerung der Gültigkeit von Fahrerlaubnissen

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C/CE, C1/C1E, D/DE, D1/D1E werden grundsätzlich nur für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Wenn Sie Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 3 sind, sind die Klassen C1/C1E unbefristet, die sogenannte Klasse „CE79“ ist gültig bis zur Vollendung Ihres 50. Lebensjahres. Als Altinhaberin bzw. Altinhaber der Klasse 2 sind die Klassen C1/C1E ebenfalls unbefristet, die Klassen C/CE müssen mit Vollendung des 50. Lebensjahren erstmalig verlängert werden, sofern Sie diese weiterhin nutzen möchten.

Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes.

Zur Kontaktaufnahme in dringenden Fällen nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Ihre Führerscheinstelle wird sich dann schnellstmöglich bei Ihnen melden.

Erforderliche Unterlagen

Mitzubringende Unterlagen
BezeichnungErforderliche Unterlagen
Verlängerung von Führerscheinen
  1. vollständig ausgefüllter Antrag
  2. Personalausweis oder Reisepass
  3. Kopie des aktuellen Führerscheins
  4. 1 biometrisches Lichtbild
  5. augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
  6. ärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
  7. Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr; für die D-Klassen ab dem 50. Lebensjahr)
  8. polizeiliches Führungszeugnis (Beantragung bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung; Beleg-Art 0, für D-Klassen)

Gebühren

Gebühren
BezeichnungHöhe der Gebühr
Vorbesitz EU-Kartenführerschein43,90 Euro
Vorbesitz grauer oder rosafarbener
Führerschein
54,10 Euro
polizeiliches Führungszeugnis (D-Klassen)13,00 Euro

Öffnungszeiten

Führerscheinstelle

mo - do8:00 - 16:00
fr8:00 - 12:30

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Althoff 02821 85-373
02821 85-590
E.503
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Fahrgastbeförderung,
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Herr Thüs 02821 85-359
02821 85-590
1.936
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau van Appeldorn 02821 85-595
02821 85-590
E.502
Berufskraftfahrerqualifikation,
Eintragung Schlüsselziffer 95,
Ersatz und Umtausch Führerscheine,
Fahrerkarten,
Fahrerlaubnisse - Erteilung und Verlängerung,
Internationale Führerscheine,
begleitetes Fahren ab 17,
Frau Edikhanova 02821 85-535
02821 85-590
E.502
Umtausch von Führerscheinen,
Herr Noel 02821 85-535
02821 85-590
E.505