Beistandschaften
Auf Antrag eines Elternteiles kann das Jugendamt zum Beistand eines minderjährigen Kindes bestellt werden. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Unterstützungsangebot und umfasst die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Die elterliche Sorge des antragstellenden Elternteils wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Antragsteller kann der allein sorgeberechtigte Elternteil sein. Steht die elterliche Sorge für das Kind den Eltern gemeinsam zu, kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, in dessen Obhut sich das Kind befindet. Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt Beistand des Kindes. Der Antrag kann auch vor der Geburt des Kindes gestellt werden.
Die Amtsvormundschaft durch gerichtliche Anordnung erfolgt, wenn das Kindeswohl durch einen oder beide Elternteile gefährdet ist. Kraft Gesetzes besteht automatisch eine Amtsvormundschaft, wenn der sorgeberechtigte Elternteil noch minderjährig ist. Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Kindes /Jugendlichen.
Aufgaben der Beistandschaft/Vormundschaft:
- Feststellung der Vaterschaft
- Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen für Minderjährige
- Beurkundung gemeinsamer Sorgerechtserklärungen
- Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen
- Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungserklärungen
- Ausübung der elterlichen Sorge bei Vormundschaften
Ihre Ansprechpartner beim Kreisjugendamt finden Sie unten. Für die Städte Emmerich am Rhein, Geldern, Goch, Kevelaer und Kleve wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass / sonst. amtl. Ausweisdokument
- Geburtsurkunde des Kindes
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein: zum Beispiel
- Mutterpass
- Einkommensnachweise
- Urkunden / Urteile bzw. Beschlüsse zur Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsverpflichtung, Sorgerecht
Hinweise
Wichtig ist das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Beistandschaften, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Beurkundungen, für Bedburg-Hau, Issum, Kalkar und Kranenburg, |
Herr Blenkers | 02821 85-469 02821 85-310 |
E.193 |
Beistandschaften, Beurkundungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, für Weeze, |
Frau Kamps | 02821 85-699 02821 85-310 |
E.195 |
Beistandschaften, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Beurkundungen, für Rees und Uedem, |
Frau Killewald | 02821 85-470 02821 85-310 |
E.197 |
Beistandschaften, Beurkundungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, für Rheurdt und Wachtendonk, |
Frau Kosel | 02821 85-865 02821 85- |
2.165 |
Beistandschaften, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, Beurkundungen, für Kerken und Straelen, |
Frau Noeldner | 02831 391-852 02821 85-860 |
2.152 |
Beistandschaften, Beurkundungen, Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, für Kerken, |
Frau Otto | 02821 85-864 02821 85-860 |
2.155 |