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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Geflügelpest

Früherkennung

Zur Früherkennung der Geflügelpest sind Geflügelhalter weiterhin verpflichtet, das Vorliegen einer Infektion mit dem Influenza-Virus durch einen Tierarzt ausschließen zu lassen, falls in einem Gänse- oder Entenbestand über einem Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als fünf Prozent auftreten. In anderen Geflügelbeständen besteht diese Pflicht, wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auftreten oder es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt.

Biosicherheitsmaßnahmen

Gewerbliche Geflügelhalter sind nach der Geflügelpestverordnung verpflichtet, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben einzuhalten.

Privaten Geflügelhalter wird dringend empfohlen, ebenfalls Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem Merkblatt auf der Homepage des FLI (siehe Links).

Anzeige Geflügelhaltung

Für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter gilt aber weiterhin die Pflicht, ihre Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. Die Anmeldung kann einfach über den Link zur Tierseuchenkasse NRW erfolgen.

Der Kreis Kleve kann Ausnahmegenehmigungen zum Verbringen von Tieren und Erzeugnissen erteilen.Geflügel, Geflügelhaltung, Freilandhaltung, Aufstallungspflicht, Geflügelpesthttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/gefluegelpest/
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Geflügelpest

Früherkennung

Zur Früherkennung der Geflügelpest sind Geflügelhalter weiterhin verpflichtet, das Vorliegen einer Infektion mit dem Influenza-Virus durch einen Tierarzt ausschließen zu lassen, falls in einem Gänse- oder Entenbestand über einem Zeitraum von mehr als vier Tagen Verluste von mehr als der dreifachen üblichen Sterblichkeit der Tiere des Bestandes oder eine Abnahme der üblichen Gewichtszunahme oder Legeleistung von mehr als fünf Prozent auftreten. In anderen Geflügelbeständen besteht diese Pflicht, wenn innerhalb von 24 Stunden Verluste von mindestens drei Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als zwei Prozent bei einer Bestandsgröße von mehr als 100 Tieren auftreten oder es zu einer erheblichen Veränderung der Legeleistung oder der Gewichtszunahme kommt.

Biosicherheitsmaßnahmen

Gewerbliche Geflügelhalter sind nach der Geflügelpestverordnung verpflichtet, entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben einzuhalten.

Privaten Geflügelhalter wird dringend empfohlen, ebenfalls Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Weitere Informationen erhalten Sie in einem Merkblatt auf der Homepage des FLI (siehe Links).

Anzeige Geflügelhaltung

Für alle gewerblichen und privaten Geflügelhalter gilt aber weiterhin die Pflicht, ihre Geflügelhaltung bei der Tierseuchenkasse NRW anzumelden. Die Anmeldung kann einfach über den Link zur Tierseuchenkasse NRW erfolgen.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Gietemann 02821 85-7838
02821 85-230
1.778
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Dr. Johanns 02821 85-281
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Hahn 02821 85-718
02821 85-230
1.773