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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Reiseverkehr mit Heimtieren

Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.

Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Heimtier, Reiseverkehr, EU-Heimtierausweishttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/reiseverkehr-mit-heimtieren/Bezeichnung Höhe der Gebühr Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen 10,00 Euro Mindestgebühr Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen 28,00 Euro Mindestgebühr Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Reiseverkehr mit Heimtieren - Untersuchung Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Reiseverkehr mit Heimtieren

Für Hunde, Katzen und Frettchen (insgesamt bis 5 Stück), die innerhalb der EU im grenzüberschreitenden Reiseverkehr mitgeführt werden, muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Diesen erhalten Sie in Tierarztpraxen. Er enthält Angaben zum Tier, zum Tierbesitzer und zur Tollwutimpfung. Das Tier muss mindestens eine gültige Tollwutimpfung vorweisen können und eindeutig durch Mikro-Chip gekennzeichnet sein.

Die Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer und in die verschiedenen EU-Länder sind bei den entsprechenden Konsulaten zu erfragen.

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Reiseverkehr mit Heimtieren - Untersuchung
  1. Heimtierausweis mit eingetragenen Impfungen
  2. eventuell zusätzlich erforderliche Tiergesundheitsbescheinigung

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Untersuchung von Hunden und Katzen in Diensträumen10,00 Euro Mindestgebühr
Untersuchung von Hunden und Katzen außerhalb von Diensträumen28,00 Euro Mindestgebühr

Hinweise

Der Termin für die erforderliche Untersuchung ist vorab mit der Abteilung Gesundheits- und Veterinärverwaltung abzustimmen. Die Ansprechpartner finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Gietemann 02821 85-7838
02821 85-230
1.778
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Dr. Johanns 02821 85-281
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Bos 02821 85-229
02821 85-230
1.773