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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Festsetzung von Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse

Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist grundsätzlich 4 Wochen vorher schriftlich mit dem auf der rechten Seite zur Verfügung gestellten Vordruck bei der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve anzuzeigen.

Dies gilt für berufsmäßige Veranstaltungen und Veranstaltungen in der Freizeit gleichermaßen, da hier durch die Tierkontakte immer eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Tierseuchen gegeben ist

Bei Pferdeveranstaltungen überregionaler Art, d. h. über den Kreis Kleve und die Nachbarkreise hinaus, müssen Veranstalter nach § 3 a Einhufer-Anämie-Verordnung ein Register mit den teilnehmenden Pferden führen und 3 Jahre aufbewahren. Dieses ist der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve auf Verlangen vorzulegen. Ein Muster finden Sie auf der rechten Seite.

Bei Geflügel- und Schafveranstaltungen sind zusätzliche Maßnahmen (z. B. vorherige klinische Untersuchung der ausgestellten Tiere, Vorlage tierseuchenrechtlicher Freiheitsbescheinigungen der ausgestellten Tiere, Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion, usw.) zu erfüllen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner.

Hunde- und Katzenausstellungen sind nur anzeigepflichtig, wenn sie in einem gefährdeten Gebiet nach Tollwutverordnung durchgeführt werden oder Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern angemeldet sind. Es ist wichtig, dass die teilnehmenden Tiere nachweislich über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügen. Werden mehr als 100 teilnehmende Tiere erwartet, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zu beantragen.

 

Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen mit Tieren ist vier Wochen vorher schriftlich mittels Vordruck, auch online, bei der Veterinärbehörde anzuzeigenTierausstellungen, Tiere bei Veranstaltungen, Online-Anzeige, Online-Antrag, Online-Meldung, Tierbörse, Tierschau, Tierschauen, digitalhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/tierausstellungen-und-schauen/Bezeichnung Höhe der Gebühr Genehmigung Tierausstellungen/-schauen Die Gebühr ergibt sich je nach Umfang der Veranstaltung und ggf. Überwachungstätigkeit Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Genehmigung von Tierausstellungen/-schauen Anzeige der Veranstaltung (siehe Muster auf der rechten Seite)
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Tierausstellungen und -schauen

Die Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art ist grundsätzlich 4 Wochen vorher schriftlich mit dem auf der rechten Seite zur Verfügung gestellten Vordruck bei der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve anzuzeigen.

Dies gilt für berufsmäßige Veranstaltungen und Veranstaltungen in der Freizeit gleichermaßen, da hier durch die Tierkontakte immer eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Tierseuchen gegeben ist

Bei Pferdeveranstaltungen überregionaler Art, d. h. über den Kreis Kleve und die Nachbarkreise hinaus, müssen Veranstalter nach § 3 a Einhufer-Anämie-Verordnung ein Register mit den teilnehmenden Pferden führen und 3 Jahre aufbewahren. Dieses ist der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Kreises Kleve auf Verlangen vorzulegen. Ein Muster finden Sie auf der rechten Seite.

Bei Geflügel- und Schafveranstaltungen sind zusätzliche Maßnahmen (z. B. vorherige klinische Untersuchung der ausgestellten Tiere, Vorlage tierseuchenrechtlicher Freiheitsbescheinigungen der ausgestellten Tiere, Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion, usw.) zu erfüllen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die u. a. Ansprechpartner.

Hunde- und Katzenausstellungen sind nur anzeigepflichtig, wenn sie in einem gefährdeten Gebiet nach Tollwutverordnung durchgeführt werden oder Teilnehmer aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern angemeldet sind. Es ist wichtig, dass die teilnehmenden Tiere nachweislich über einen ausreichenden Impfschutz gegen Tollwut verfügen. Werden mehr als 100 teilnehmende Tiere erwartet, ist zusätzlich eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz zu beantragen.

 

Erforderliche Unterlagen

BezeichnungErforderliche Unterlagen
Genehmigung von Tierausstellungen/-schauenAnzeige der Veranstaltung (siehe Muster auf der rechten Seite)

Gebühren

BezeichnungHöhe der Gebühr
Genehmigung Tierausstellungen/-schauenDie Gebühr ergibt sich je nach Umfang der Veranstaltung und ggf. Überwachungstätigkeit

Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

mo - do9:00 - 16:00
fr9:00 - 12:00

Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Gietemann 02821 85-7838
02821 85-230
1.778
Amtstierärztlicher Dienst,
Frau Dr. Johanns 02821 85-281
02821 85-230
1.777
Verwaltungssachbearbeitung,
Frau Bos 02821 85-229
02821 85-230
1.773

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Tierausstellungen Onineanzeige