Trinkwasserversorgung
Nicht an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossene Haushalte betreiben eigene Trinkwasserbrunnen. Diese private Entnahme von Grundwasser zur Trinkwasserversorgung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis, sofern mehrere Haushalte durch diesen Brunnen versorgt werden. Der Gesetzgeber geht dann nämlich von einer Art öffentlicher Wasserversorgung für den mitversorgten Haushalt aus, da dieser von außen versorgt wird und keine Möglichkeit hat, auf anderes Trinkwasser zurückzugreifen (Beispiel: Versorgung von Mietwohnungen, die nicht an ein zentrales öffentliches Trinkwassernetz angeschlossen sind). Zuständig für die Erteilung der Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde des Kreises Kleve.
Sofern ein Brunnen lediglich einen Haushalt mit Trinkwasser versorgt, bedarf der Bau dieses Brunnens und die Entnahme des Wassers keiner wasserrechtlichen Erlaubnis.
Bitte vor der Antragstellung und dem Bau eines Trinkwasserbrunnens unbedingt beachten:
Die Eigenwasserversorgung wird praktisch nur im baurechtlichen sogenannten "Außenbereich" erforderlich. Genau dort besteht aber oft auch keine zentrale Abwasserentsorgung über die Kanalisation. Das häusliche Abwasser wird meist auf dem eigenen Grundstück über Kleinkläranlagen versickert, also mehr oder weniger in der Nähe eines Trinkwasserbrunnens.
Hier ist unbedingt auf die Einhaltung der in der einschlägigen DIN 2001 vorgesehenen Mindestabstände zwischen Abwasseranlagen und Trinkwasserbrunnen zu achten, um einwandfreies Trinkwasser zu haben. In der Regel sollte dieser Abstand 50 Meter betragen. Die Abstände gelten auch zu Kleinkläranlagen oder Trinkwasserbrunnen der Nachbarhaushalte! Bei Fragen helfen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Unteren Wasserbehörde gerne weiter.
Unabhängig von der wasserrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit der privaten Trinkwasserversorgung muss die Qualität des zur Verfügung stehenden Trinkwassers in jedem Fall überwacht werden. Siehe im Internet des Kreises Kleve unter "Verbraucherschutz" und dort im Abschnitt "Trinkwasser".
Gebühren
Der Erlaubnisbescheid ist gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartner/innen geben Ihnen gerne Auskunft darüber.
Form der Antragstellung
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit Online-Antragsassistent teilweise digital (Unterlagen müssen postalisch nachgesandt werden, Informationen dazu erhalten Sie direkt im Online-Antrag) oder mit herkömmlichem pdf-Antrag postalisch zu stellen. Wir empfehlen die Antragstellung mit Online-Antrag.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
wasserrechtliche Genehmigung (Bedburg-Hau, Kalkar, Kerken), Kommunale Abwasserbeseitigung
(kreisweit), |
Herr Kopka | 02821 85-386 02821 85-705 |
E.256 |
wasserrechtliche Genehmigung (Geldern, Issum, Rheurdt), Indirekteinleitungen (kreisweit), |
Frau Lindebaum | 02821 85-449 02821 85-705 |
E.253 |
wasserrechtliche Genehmigung (Kleve), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit), |
Frau Müskens | 02821 85-147 02821 85-705 |
E.253 |
wasserrechtliche Genehmigung (Emmerich, Goch), Kommunale Abwasserbeseitigung (kreisweit), Sachgebietsleitung, |
Herr Veltkamp | 02821 85-612 02821 85-705 |
E.251 |
wasserrechtliche Genehmigung (Uedem), Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (kreisweit), |
Frau Pasedag | 02821 85-153 02821 85-705 |
E.252 |
wasserrechtliche Genehmigung (Weeze), Oberflächengewässer (kreisweit), |
Herr Wünsche | 02821 85-516 02821 85-705 |
E.254 |
wasserrechtliche Genehmigung (Kranenburg), |
Frau Rettke | 02821 85-765 02821 85-705 |
E.256 |
wasserrechtliche Genehmigung (Straelen, Wachtendonk), Oberflächengewässer (kreisweit), |
Herr Scholten | 02821 85-577 02821 85-705 |
E.255 |
wasserrechtliche Genehmigung (Weeze), Oberflächengewässer (kreisweit), |
Herr Vervoorst | 02821 85-432 02821 85-705 |
E.257 |
wasserrechtliche Genehmigung (Rees, Kevelaer), landwirtschaftliche Angelegenheiten
(kreisweit), |
Herr Wolters | 02821 85-7859 | E.254 |
Frau Krüger | 02821 85-689 02821 85-705 |
E.252 | |
Wasserwirtschaft, |
Frau Hamelbeck | 02821 85-685 02821 85-705 |
E.251 |