Wärmepumpe
Aufgrund steigender Energiepreise nehmen Wärmepumpenanlagen zum Heizen von Gebäuden inzwischen einen großen Stellenwert ein.
Die Nutzung von Erdwärme erfolgt dabei als direkte Wärmenutzung über die Entnahme und Einleitung von Grundwasser oder indirekt über in den Untergrund eingebrachte geschlossene Rohrsysteme (Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren), in denen eine frostsichere Flüssigkeit zirkuliert.
Die Errichtung und der Betrieb von Wärmepumpenanlagen kann bei unsachgemäßer Ausführung zu einer nachteiligen Veränderung der Gewässerbeschaffenheit führen. Deshalb ist vor dem Einbau einer Heizanlage mit Erdwärmenutzung eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Kleve zu beantragen.
Lesen Sie bitte auch das Merkblatt auf dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
Wärmepumpenanlage mit Grundwasserbrunnen
- Übersichtsplan 3-fach
- Lageplan 1:500 mit Darstellung Entnahme- und Schluckbrunnen 3-fach
- Zertifizierungsnachweis der Bohrfirma nach DVGW W 120 2-fach
- Systemzeichnung Entnahme- und Schluckbrunnen mit Angabe der Tiefe sowie Darstellung der hydrogeologischen Situation 2-fach
Erdwärmesonden-Heizungsanlage
- Übersichtsplan 3-fach
- Lageplan 1:500 mit Eintragung der Lage der Sonden 3-fach
- Sicherheitsdatenblatt zum Frostschutzmittel 2-fach
- Zertifizierungsnachweis der Bohrfirma nbach DVGW W 120 2-fach
- Angaben zu den geologischen und hydrogeologischen Verhältnissen sowie zur geothermischen Ergiebigkeit 2-fach
Erdwärmekollektoren-Heizungsanlage
- Übersichtsplan 3-fach
- Lageplan 1:500 mit Eintragung der Lage der Kollektoren 3-fach
- Sicherheitsdatenblatt zum Frostschutzmittel 2-fach
Gebühren
Für die wasserrechtliche Erlaubnis sind Gebühren zu erheben.
Die Höhe der Gebühren hängt vom Umfang der Maßnahme ab.
Mindestgebühr: 200,- Euro.
Hinweise
Zur Sicherstellung der Belange des vorsorgenden Grundwasserschutzes beim Bau und Betrieb der Anlage dürfen sämtliche Bohrungen und Dichtigkeitsprüfungen ausschließlich von Bohrfirmen durchgeführt werden, die im Besitz des für das jeweilige Projekt notwendigen DVGW-Zertifikats W 120 sind.
Sollten Fragen zur Antragstellung bestehen, kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter/innen der Unteren Wasserbehörde.
Form der Antragstellung
Sie haben die Möglichkeit, den Antrag mit Online-Antragsassistent teilweise digital (Unterlagen müssen postalisch nachgesandt werden, Informationen erhalten Sie im Online-Antrag) oder mit herkömmlichem pdf-Antrag postalisch zu stellen. Wir empfehlen die Antragstellung mit Online-Antrag.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
---|---|---|---|
wasserrechtliche Genehmigung (Bedburg-Hau, Kalkar, Kranenburg, Straelen), |
Herr Kopka | 02821 85-386 02821 85-705 |
E.256 |
wasserrechtliche Genehmigung (Emmerich, Goch, Rees, Weeze), |
Herr Veltkamp | 02821 85-612 02821 85-705 |
E.256 |
Indirekteinleitungen, wasserrechtliche Genehmigung (Geldern, Issum, Kerken, Rheurdt), |
Frau Lindebaum | 02821 85-449 02821 85-705 |
E.253 |
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Bedburg Hau, Goch, Emmerich, Rees,
Kalkar, Kleve, Kranenburg, Uedem), wasserrechtliche Genehmigung (Kevelaer, Uedem), |
Frau Pasedag | 02821 85-153 02821 85-705 |
E.252 |
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Geldern, Issum, Kerken,Kevelaer,
Rheurdt, Straelen, Wachtendonk, Weeze), wasserrechtliche Genehmigung (Kleve, Wachtendonk), |
Frau Müskens | 02821 85-147 02821 85-705 |
E.253 |
landwirtschaftliche Angelegenheiten, Wasserschutzgebiete, |
Herr Peters | 02821 85-516 02821 85-705 |
E.254 |
Wasserverbandsangelegenheiten, |
Herr Vervoorst | 02821 85-432 02821 85-705 |
E.257 |