Öffnungszeiten
(Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 02821/85-0)
generell gilt:
montags-donnerstags | 9.00-16.00 Uhr |
freitags | 9.00-12.00 Uhr |
Ausnahmen bestehen in folgenden Fachbereichen:
Fachbereich 1
Abteilung 1.2
Bereich Kreisarchiv
montags - donnerstags freitags | 8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr 8.30-12.00 Uhr |
Fachbereich 3
Abteilung 3.1
Bereich Ausländerangelegenheiten
Hinweise zur Terminvergabe
Die Ausländerbehörde kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Bitte senden Sie eine Terminanfrage an die E-Mailadresse termin.abh@kreis-kleve.de. Für eine Terminvergabe sind die folgenden Angaben unbedingt erforderlich:
- Name und Vorname
- Geburtsdatum
- E-Mail-Adresse
- möglichst genaue Beschreibung des Anliegens
Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Nachricht.
montags, dienstags und donnerstags mittwochs und freitags | 8.00-15.00 Uhr geschlossen |
Bereich Einbürgerungen
montags, dienstags und donnerstags mittwochs | 9.00-12.00 Uhr 9.00-16.00 Uhr |
Abteilung 3.2
Zulassungsstelle Kleve
(Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 02821/85521)
montags-freitags | 8.00-18.00 Uhr |
samstags | 8.00-11.00 Uhr |
Abholen von Führerscheinen, Internationale Führerscheine, vorläufige Fahrbescheinigungen
montags-freitags | 8.00-18.00 Uhr |
Führerscheinstelle
montags-donnerstags | 8.00-16.00 Uhr |
freitags | 8.00-12.30 Uhr |
Zulassungsstelle Geldern
montags-freitags | 8.00-18.00 Uhr |
Fachbereich 4
Abteilung 4.1
Bereich Jugend und Familie
montags-freitags | 9.00-12.00 Uhr |
montags-donnerstags | 14.00-16.00 Uhr |
Fachbereich 6
Abteilung 6.1
Bereich Bauordnungswesen
Bereich Untere Wasserbehörde
dienstags und donnerstags | 9.00-12.30 Uhr |
Abteilung 6.2
Bereich Katasterauskunft
Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 02821/85601 zu den generellen Öffnungszeiten
Die Katasterauskunft ist für persönliche Beratung vor Ort geöffnet:
montags-donnerstags | 9.00-12.30 Uhr |
freitags | 9.00-12.00 Uhr |
darüber hinaus nach Terminvereinbarung
Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie zudem in allen Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.