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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve

Öffnungszeiten

(Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 02821/85-0)

 

generell gilt:

montags-donnerstags9.00-16.00 Uhr
freitags9.00-12.00 Uhr

 

Ausnahmen bestehen in folgenden Fachbereichen:

Fachbereich 1
Abteilung 1.2

Bereich Kreisarchiv

montags - donnerstags

freitags

8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

8.30-12.00 Uhr

 

Fachbereich 3
Abteilung 3.1

Bereich Ausländerangelegenheiten

Hinweise zur Terminvergabe

Die Ausländerbehörde kann ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Bitte senden Sie eine Terminanfrage an die E-Mailadresse termin.abh@kreis-kleve.de. Für eine Terminvergabe sind die folgenden Angaben unbedingt erforderlich:

Sie erhalten dann schnellstmöglich eine Nachricht.

montags, dienstags und donnerstags

mittwochs und freitags

8.00-15.00 Uhr

geschlossen

Bereich Einbürgerungen

montags, dienstags und donnerstags

mittwochs

9.00-12.00 Uhr

9.00-16.00 Uhr

 

Abteilung 3.2

Zulassungsstelle Kleve

(Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 02821/85521)

montags-freitags8.00-18.00 Uhr
samstags8.00-11.00 Uhr

 

Abholen von Führerscheinen, Internationale Führerscheine, vorläufige Fahrbescheinigungen

montags-freitags8.00-18.00 Uhr

 

Führerscheinstelle

montags-donnerstags8.00-16.00 Uhr
freitags8.00-12.30 Uhr

 

Zulassungsstelle Geldern

montags-freitags8.00-18.00 Uhr

 

Fachbereich 4
Abteilung 4.1

Bereich Jugend und Familie

 

montags-freitags9.00-12.00 Uhr
montags-donnerstags14.00-16.00 Uhr

 

Fachbereich 6
Abteilung 6.1

Bereich Bauordnungswesen
Bereich Untere Wasserbehörde

dienstags und donnerstags9.00-12.30 Uhr

 

Abteilung 6.2
Bereich Katasterauskunft
Informationen erhalten Sie telefonisch unter: 02821/85601 zu den generellen Öffnungszeiten

Die Katasterauskunft ist für persönliche Beratung vor Ort geöffnet:

montags-donnerstags9.00-12.30 Uhr
freitags9.00-12.00 Uhr

darüber hinaus nach Terminvereinbarung

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie zudem in allen Bürgerbüros der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.


Hinweis