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Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

I. Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

Beim Abbruch von Gebäuden wurden früher die verschiedenen Baustoffe nicht getrennt, mögliche Verunreinigungen nicht separat ausgebaut. Das gesamt Material gelangte als vermischter Abfall auf eine Deponie. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und steigende Deponiekosten lassen eine solche Vorgehensweise nicht mehr zu.

Generell müssen bei allen Abbrüchen die verschiedenen Baustoffe erfasst und durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut, separiert und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden (wie z.B. Metall, Beton, Glas, Kunststoff, Holz, Fußbodenbeläge etc.). Dabei ist besonders auf mögliche schadstoffhaltige Baustoffe (z.B. Asbest, Gussasphalt, PCB-haltige Klebstoffe und Dichtungsmassen etc.) zu achten.

 

II. Verwertungsmöglichkeiten für Bauschutt

Bevor Bauschutt z.B. als Unterbau für Wege oder Gebäude verwertet werden kann, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Kreis Kleve einzuholen.

Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führenUmwelt, Baustoffe, Entsorgung, Abfall, Deponie, Bauschutt, Bauabfällehttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/abfalltrennung-bei-abbruch-von-gebaeuden/Zu I :  -------- Zu II: Für die wasserrechtliche Erlaubnis sind Gebühren zu erheben.            Die Höhe der Gebühren hängt vom Umfang der Maßnahme ab.            Mindestgebühr:  200,-Euro. Die für die jeweilige Antragstellung erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsformularen zu den einzelnen Themen (siehe "Dokumente") entnehmen.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

I. Abfalltrennung bei Abbruch von Gebäuden

Beim Abbruch von Gebäuden wurden früher die verschiedenen Baustoffe nicht getrennt, mögliche Verunreinigungen nicht separat ausgebaut. Das gesamt Material gelangte als vermischter Abfall auf eine Deponie. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und steigende Deponiekosten lassen eine solche Vorgehensweise nicht mehr zu.

Generell müssen bei allen Abbrüchen die verschiedenen Baustoffe erfasst und durch geeignete Rückbaumaßnahmen getrennt ausgebaut, separiert und ordnungsgemäß entsorgt oder verwertet werden (wie z.B. Metall, Beton, Glas, Kunststoff, Holz, Fußbodenbeläge etc.). Dabei ist besonders auf mögliche schadstoffhaltige Baustoffe (z.B. Asbest, Gussasphalt, PCB-haltige Klebstoffe und Dichtungsmassen etc.) zu achten.

 

II. Verwertungsmöglichkeiten für Bauschutt

Bevor Bauschutt z.B. als Unterbau für Wege oder Gebäude verwertet werden kann, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Kreis Kleve einzuholen.

Erforderliche Unterlagen

Die für die jeweilige Antragstellung erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsformularen zu den einzelnen Themen (siehe "Dokumente") entnehmen.

Gebühren

Zu I :  --------

Zu II: Für die wasserrechtliche Erlaubnis sind Gebühren zu erheben.
           Die Höhe der Gebühren hängt vom Umfang der Maßnahme ab.
           Mindestgebühr:  200,-Euro.

Hinweise

Vor einem Abbruch ist beim zuständigen Bauamt zu klären, ob hierfür eine baurechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Soll ein gewerblich genutztes Gebäude abgebrochen werden, bestehen darüber hinaus auch abfallrechtliche  Anforderungen. Hierzu wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde empfohlen.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Frau Hamelbeck 02821 85-685
02821 85-705
E.258
Frau Moldrickx 02821 85-434
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Frau München 02821 85-365
02821 85-705
E.259

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Gebäudecheckliste für Abbrüche Online

Abbruch Entsorgungskonzept Online