Bodenschutz
Seit 1998 wird auch der Boden durch eine eigene Gesetzgebung vor schädlicher Beeinträchtigung geschützt. Bis dahin war dies rechtlich nur der Fall für die Umweltmedien Wasser (Wassergesetzgebung) und Luft (Immissionsschutzgesetzgebung).
Dem Kreis Kleve wurden 1998 für sein Gebiet die Aufgaben der sogenannten „Unteren Bodenschutzbehörde“ übertragen ( Vorgesetze Verwaltungsbehörde ist die „Obere Bodenschutzbehörde“, angesiedelt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf). Als zuständige Behörde hat der Kreis Kleve den Vollzug der Bodenschutzgesetze sicherzustellen. Er ist hierzu sowohl Genehmigungsbehörde als auch Ordnungsbehörde.
Eine behördliche Zustimmung bzw. Erlaubnis ist erforderlich für:
- Einbau von Recyclingbaustoffen
- Materialaufbringung (z.B. Bauschutt, Schlacken, umgelagerte Böden) auf und in den Boden
- Rekultivierungsvorhaben
- und andere
Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dem rechten Rand dieser Seite unter der Rubrik "Dokumente“.
Informationen und Anträge zu diesem Teilbereich sind unter "Merkblätter und Formulare" am rechten Rand dieser Seite einzusehen.
Themen des Bodenschutzes, mit denen man als Privatperson, Gewerbetreibender oder als Landwirt in Berührung kommen kann, sind etwa:
Erforderliche Unterlagen
Die für den jeweiligen Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsvordrucken auf dem rechten Rand dieser Seite entnehmen.
Gebühren
Die verschiedenen Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Abfallwirtschaft, Altlastenkataster, Bodenschutz, |
Frau Hamelbeck | 02821 85-685 02821 85-705 |
E.258 |
Abfallwirtschaft, Altlastenkataster, Bodenschutz, |
Frau München | 02821 85-365 02821 85-705 |
E.259 |
Frau Moldrickx | 02821 85-434 |