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Titelfoto: Fahrradfahrer auf dem Deich Titelfoto: Ansicht des Ausländeramtes Titelfoto Kreis Kleve Titelfoto: Ansicht der Kreisverwaltung in Kleve
Bodenschutz

Seit 1998 wird auch der Boden durch eine eigene Gesetzgebung vor schädlicher Beeinträchtigung geschützt. Bis dahin war dies rechtlich nur der Fall für die Umweltmedien Wasser (Wassergesetzgebung) und Luft (Immissionsschutzgesetzgebung).

Dem Kreis Kleve wurden 1998 für sein Gebiet die Aufgaben der sogenannten „Unteren Bodenschutzbehörde“ übertragen ( Vorgesetze Verwaltungsbehörde ist die „Obere Bodenschutzbehörde“, angesiedelt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf). Als zuständige Behörde hat der Kreis Kleve den Vollzug der Bodenschutzgesetze sicherzustellen. Er ist hierzu sowohl Genehmigungsbehörde als auch Ordnungsbehörde.

Eine behördliche Zustimmung bzw. Erlaubnis ist erforderlich für:

  • Einbau von Recyclingbaustoffen
  • Materialaufbringung (z.B. Bauschutt, Schlacken, umgelagerte Böden) auf und in den Boden
  • Rekultivierungsvorhaben
  • und andere

Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dem rechten Rand dieser Seite unter der Rubrik "Dokumente“.

Informationen und Anträge zu diesem Teilbereich sind unter "Merkblätter und Formulare" am rechten Rand dieser Seite einzusehen.

Themen des Bodenschutzes, mit denen man als Privatperson, Gewerbetreibender oder als Landwirt in Berührung kommen kann, sind etwa:

 

Altlasten- und BodenschutzkatasterUmwelt, Umweltschutz, Informationen, Bodenhttps://www.kreis-kleve.de/de/dienstleistungen/bodenschutz/Die verschiedenen Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber. Die für den jeweiligen Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsvordrucken auf dem rechten Rand dieser Seite entnehmen.
Kreisverwaltung Kleve
Nassauerallee15-2347533Kleve
02821 85-0

Bodenschutz

Seit 1998 wird auch der Boden durch eine eigene Gesetzgebung vor schädlicher Beeinträchtigung geschützt. Bis dahin war dies rechtlich nur der Fall für die Umweltmedien Wasser (Wassergesetzgebung) und Luft (Immissionsschutzgesetzgebung).

Dem Kreis Kleve wurden 1998 für sein Gebiet die Aufgaben der sogenannten „Unteren Bodenschutzbehörde“ übertragen ( Vorgesetze Verwaltungsbehörde ist die „Obere Bodenschutzbehörde“, angesiedelt bei der Bezirksregierung in Düsseldorf). Als zuständige Behörde hat der Kreis Kleve den Vollzug der Bodenschutzgesetze sicherzustellen. Er ist hierzu sowohl Genehmigungsbehörde als auch Ordnungsbehörde.

Eine behördliche Zustimmung bzw. Erlaubnis ist erforderlich für:

Informationen und Antragsformulare finden Sie auf dem rechten Rand dieser Seite unter der Rubrik "Dokumente“.

Informationen und Anträge zu diesem Teilbereich sind unter "Merkblätter und Formulare" am rechten Rand dieser Seite einzusehen.

Themen des Bodenschutzes, mit denen man als Privatperson, Gewerbetreibender oder als Landwirt in Berührung kommen kann, sind etwa:

 

Erforderliche Unterlagen

Die für den jeweiligen Antrag erforderlichen Unterlagen können Sie den Merkblättern und Antragsvordrucken auf dem rechten Rand dieser Seite entnehmen.

Gebühren

Die verschiedenen Erlaubnis- oder Genehmigungsbescheide sind gebührenpflichtig. Die unten angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner geben Ihnen gerne Auskunft darüber.


Ansprechpartner/in

Daten des jeweiligen Ansprechpartners
Aufgabenbereich Mitarbeiter/in Telefon/Fax Raum
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Frau Hamelbeck 02821 85-685
02821 85-705
E.258
Abfallwirtschaft,
Altlastenkataster,
Bodenschutz,
Frau München 02821 85-365
02821 85-705
E.259
Frau Moldrickx 02821 85-434

Hinweis

Auch als Online-Dienst verfügbar:

Einbau von Recycling- (Ersatz-)baustoffen Onlineantrag

Auf- und Einbringen von Materialien auf und in Böden Onlineanzeige