Hygiene und Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Der Hygiene und der Verhinderung von Infektionserkrankungen kommt in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche eine wichtige Bedeutung zu.Nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unterliegen gewisse Erkrankungen oder auch bereits der Verdacht einer Erkrankung der Meldepflicht an die Abteilung Gesundheitsangelegenheiten. Auch Schädlinge, z.B. Kopfläuse oder Krätzmilben treten häufig in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche auf. Für die zu meldenden Erkrankungen gelten Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen. Diese Wiederzulassungskriterien können Sie unter Dokumente einsehen.
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten beratend zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Öffnungszeiten
Generelle Öffnungszeiten | |
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mo - do | 9:00 - 16:00 |
fr | 9:00 - 12:00 |
Ansprechpartner/in
Aufgabenbereich | Mitarbeiter/in | Telefon/Fax | Raum |
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Gesundheitsangelegenheiten, Sachgebietsleitung, Hygiene, Umweltmedizin, Tuberkulosefürsorge, Infektionsschutz, |
Frau Dr. Dicks | 02821 85-317 02821 85-530 |
E.748 |
Medizinische Assistenzkraft, Hygieneüberwachung und Infektionsschutz in Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche, Tuberkulosefürsorge, Masernschutz in Gemeinschaftseinrichtungen, |
Frau Cleusters | 02821 85-322 02821 85-530 |
E.749 |